Schlappe für Aktionäre Comroad-Urteile hinfällig
04.06.2007, 14:34 UhrIm Betrugsfall Comroad haben zwei Aktionäre vorläufig eine juristische Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingesteckt.
Der BGH hob zwei Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München auf und verwies diese zur erneuten Verhandlung und "gegebenenfalls Beweisaufnahme" dorthin zurück. Das OLG hatte Schadensersatzansprüche der Kläger im Wesentlichen bestätigt. Das Münchner Telematik-Unternehmen hatte zwischen 1999 und 2001 beinahe seinen gesamten Jahresumsatz vorgetäuscht. Dies galt als einer der größten Skandale in der Geschichte des Börsensegments Neuer Markt. Der Ex-Chef war zu einer Gefängnisstrafe wegen Kursbetrugs, Betrugs und Insiderhandels verurteilt worden.
Der Kurs der Comroad AG war binnen weniger Wochen auf mehr als das Zehnfache des Ausgabekurses gestiegen, nachdem die Gesellschaft regelmäßig in Ad-hoc-Mitteilungen ein erweitertes Geschäftsvolumen und bessere Ergebnisse gemeldet hatte. Im Frühjahr 2002 stellte sich heraus, dass die Mitteilungen und Umsätze weitgehend gefälscht worden waren. Die Kläger hatten ihre Aktien zu Kursen zwischen 61 und 15 Euro erworben. Nach Bekanntwerden der Manipulationen fiel der Kurs der Aktie auf unter 1 Euro.
Das Landgericht München hatte beide Klagen abgewiesen. Das OLG hatte die Schadensersatzbegehren hingegen im Wesentlichen stattgegeben.
Der II. BGH-Zivilsenat folgte dem nicht und verwies auf seine bisherige Rechtsprechung: Im Rahmen der Informationsdeliktshaftung müsse der Nachweis des konkreten Kausalzusammenhangs zwischen einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung und der individuellen Anlageentscheidung auch dann geführt werden, "wenn die Kapitalmarktinformation vielfältig und extrem unseriös gewesen ist". (Aktenzeichen: II ZR 147/05 und II ZR 173/05 -Urteile vom 4. Juni 2007).
Verschiedene Gerichte hatten in der Vergangenheit in dem Betrugsfall Schadenersatzansprüche von Kleinanlegern bestätigt. "Fälscht ein Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft die Umsatzzahlen und veröffentlicht diese, sind er und die Gesellschaft schadensersatzpflichtig, wenn ein Anleger auf Grund dieser falschen Veröffentlichung Aktien erwirbt, die sich anschließend als wertlos herausstellen", hatte etwa das Amtsgericht München noch vor zwei Wochen geurteilt (Az 131 C: 14756/05). Auch das Landgericht Frankfurt hatte den früheren Comroad-Chef Bodo Schnabel zu Schadenersatzzahlungen an 60 Anleger verurteilt.
Quelle: ntv.de