Neues VW-Gesetz EU bleibt unzufrieden
14.11.2008, 14:22 UhrDie Europäische Kommission stellt die Rechtmäßigkeit auch des neuen VW-Gesetzes in Frage. Seit Juni laufe in Sachen Volkswagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. "Dieses Verfahren umfasst alle Maßnahmen, auch die neuesten", betonte eine Kommissionssprecherin in Brüssel. Nähere Einzelheiten zum weiteren Vorgehen nannte sie nicht.
Der Bundestag hatte das umstrittene neue VW-Gesetz am Vorabend verabschiedet. Die Novelle garantiert dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem Aktionär weiterhin ein Vetorecht bei Europas größtem Autobauer. Brüssel kritisiert die auch in der Neufassung des Gesetzes vorgesehene Sperrminorität von 20 Prozent. Auch der künftige Volkswagen-Eigentümer Porsche, der eigenen Angaben zufolge 42,6 Prozent der VW-Aktien hält, will die Sperrminorität in der Hauptversammlung - wie nach dem Aktienrecht üblich - auf 25 Prozent erhöhen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2007 zentrale Punkte des fast 50 Jahre alten VW-Gesetzes gekippt, weil sie nach Ansicht der Richter nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Dies gilt beispielsweise für die Regelung, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Diese und andere Punkte wurden nun aus dem VW-Gesetz gestrichen.
Die Bundesregierung geht mit den weiteren Einwänden der EU-Kommission zum umstrittenen neuen VW-Gesetz gelassen um. Die Bundesregierung habe ihre Hausaufgaben gemacht, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu erfüllen, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin. Die Sprecherin des Justizministeriums erklärte, es sei unstreitig, dass es zwischen der Bundesregierung und der EU- Kommission unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben habe, wie die Vorgaben des EuGH umgesetzt werden müssten. Wenn die Kommission der Ansicht sei, dass das neue VW-Gesetz diesen Vorgaben nicht Rechnung trage, sei es an ihr, den nächsten Schritt zu gehen.
Quelle: ntv.de