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Irreführende Versprechungen EU kritisiert Airlines

Viele europäische Fluglinien und Reisebüros werben einer Studie zufolge weiter mit irreführenden Aussagen für Tickets - trotz Abmahnung. Obwohl die Behörden in 15 EU-Ländern und Norwegen bereits im September 2007 fast 140 entsprechende Internet-Angebote bemängelt hatten, lockt knapp die Hälfte nach Angaben der EU-Kommission die Verbraucher nach wie vor mit irreführenden Versprechungen. Demnach wird häufig nicht mit dem tatsächlichen Endpreis für den Flugschein geworben, oder die Vertragsbedingungen sind in einer Fremdsprache gedruckt. Bei kostenpflichtigen Zusatzangeboten wie Versicherungen müssen sich die Kunden oft bewusst dagegen entscheiden, ansonsten buchen sie sie automatisch mit.

Keine Namen genannt

Namen der kritisierten Anbieter veröffentlichte die Kommission nicht. Die Behörde verwies dabei auf entsprechende nationale Vorschriften. Lediglich Schweden und Norwegen machen solche Angaben öffentlich. Die Brüsseler Behörde teilte mit, in Frankreich beispielsweise hätten die Anbieter nur ein Viertel der bemängelten Angebote tatsächlich verbessert. Deutsche Internetseiten sollen erst bei der nächsten Studie unter die Lupe genommen werden. Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit war an der Studie daher nicht beteilig. Der Bericht hat dennoch Bedeutung auch für Deutschland, betonte ein Sprecher. Denn ausländische Fluggesellschaften würden auch den deutschen Markt bedienen.

Nach Einschätzung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen haben sich die Angebote verbessert. Allerdings versuchten manche Fluggesellschaften nun, Preiserhöhungen zu verstecken. In diesen Fällen sei dann beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung beim Kauf schon ausgewählt, ohne dass der Kunde dies angeklickt habe. Oder die Gewichtsgrenze für das freie Gepäck werde reduziert. Ein anderer Kniff sei, nur noch die Zahlung per Kreditkarte zuzulassen und dafür eine Gebühr zu verlangen.

Fluggesellschaften und Reiseanbieter seien verpflichtet, den Endpreis anzugeben, betonen Verbraucherschützer. In diesem müssten alle feststehenden Kosten enthalten sein. Käufer von Flugtickets sollten aber darauf gefasst sein, dass der erste angegebene Preis nicht der Endpreis sei. Besondere Vorsicht sei bei Preisen geboten, vor denen das Wort "ab" stehe. Dabei sollten Käufer auf den Reisetermin oder die Anzahl der verfügbaren Tickets achten. Nach dem Kauf ist es Experten zufolge schwer sich zu wehren. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege, bedeute dies nur, dass das Unternehmen sein Vorgehen ändern müsse - der Kaufvertrag bleibe aber gültig.

Quelle: ntv.de

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