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Auflagen für Energiekonzerne EU macht Ernst

Die europäischen Energiekonzerne sollen nach dem Willen der EU-Kommission entweder ihre Netze verkaufen oder sie einem unabhängigen Verwalter überlassen. Das geht aus einem Entwurf eines Gesetzesvorschlags für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt hervor, den die Brüsseler Behörde heute Mittwoch vorstellen wird. Eine Überantwortung des Netzes an einen Treuhänder wäre allerdings nur mit Genehmigung der Kommission möglich, heißt es in dem Entwurf.

Eine klare eigentumsrechtliche Trennung von Energie-Erzeugung und Netz sei "die effizienteste und sicherste Methode", schreibt die Kommission. Da Deutschland und andere Mitgliedstaaten diese Lösung ablehnen, schlägt sie jedoch eine Alternative vor: Danach könnten die Versorgungsunternehmen Eigentümer der Netze bleiben, müssten deren Verwaltung aber an einen "unabhängigen System-Operator" abtreten. An diesem Betreiber-Unternehmen wiederum dürfte der Konzern, dem das Netz gehört, keine Anteile oder Stimmrechte besitzen.

Für die Energiekonzerne in Deutschland würde auch diese Alternative eine gewaltige Veränderung bedeuten. Zwar haben E.ON, RWE und Co. die Verwaltung ihrer Netze bereits aufgrund einer früheren EU-Richtlinie an Tochtergesellschaften ausgegliedert. Diese gehören aber weiter zum Mutterkonzern. Nach dem Kommissionsvorschlag müsste jeder Konzern nun sein Netz treuhänderisch einem vollkommen unabhängigen Unternehmen überlassen, dem System-Operator, und würde nur das Eigentum an der Infrastruktur behalten. Für eine solche Lösung wäre zudem die Zustimmung der Kommission erforderlich.

Strenge Auflagen für Investitionen aus Drittstaaten

Daneben sieht der Entwurf strenge Auflagen für Investitionen nichteuropäischer Unternehmen in den Energie-Binnenmarkt vor. Europäische Leitungsnetze könnten demnach nur von solchen Unternehmen aus Drittstaaten erworben werden, die den neuen EU-Vorgaben ebenfalls genügen - also nicht gleichzeitig über Netze und Energie-Erzeugung verfügen. Dies würde nach derzeitigem Stand etwa den russischen Energiekonzern Gazprom ausschließen.

Zur Kontrolle der geplanten Reformen schlägt die Kommission eine Stärkung der Energie-Regierungsbehörden in den einzelnen EU-Staaten sowie die Einrichtung einer neuen europäischen Agentur vor. Diese Agentur soll Regeln für die Kooperation der nationalen Behörden aufstellen, in Fragen der Regulierung grenzüberschreitender Energieleitungen aber auch eigene Entscheidungsbefugnisse erhalten. Die Agentur sollte mit einem Stab von 40 bis 50 Mitarbeitern ausgestattet werden, schlägt die Kommission vor.

Quelle: ntv.de

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