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Rettungsplan unter der Lupe EU prüft Bankenhilfe

Die Europäische Kommission wird nach bisher unbestätigten Informationen die staatlichen Hilfen für die angeschlagene Mittelstandsbank IKB und die SachsenLB genauer unter die Lupe nehmen. Die EU-Wettbewerbshüter werden am Mittwoch eine vertiefte Untersuchung beschließen, hieß es aus Brüssel.

Geprüft werden soll, ob die Kredite und Garantien den Banken unter üblichen Konditionen am Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt wurden. Die Kommission ordnet eine vertiefte Untersuchung an, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit staatlicher Hilfen hegt. Denn für Staatsbeihilfen gelten im EU-Wettbewerbsrecht strenge Auflagen. Die EU kann auch die Rückzahlung verlangen.

Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Baden-Württemberg, Georg Milbradt und Günther Oettinger, hätten am Mittwoch in der Angelegenheit einen Termin bei EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, bestätigte ihr Sprecher einen Bericht des "Handelsblatt". Die Sachsen-LB gehört inzwischen der Landesbank Baden-Württemberg. An dem Treffen nehmen nach dem Zeitungsbericht auch LBBW-Chef Siegfried Jaschinski sowie die Finanzminister der beiden Bundesländer teil.

Die IKB geriet durch Fehlspekulationen am US-Hypothekenmarkt an den Rand einer Insolvenz. Die staatseigene KfW-Bank, die den größten Anteil an der IKB hält, gab der IKB eine Kreditlinie von über sechs Milliarden Euro. Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem direkt an der Rettungsaktion mit 1,2 Mrd. Euro. Die deutschen Banken schießen 1,5 Mrd. Euro zu. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück rechnet mit weiterem Abschreibungsbedarf. Auch die SachsenLB verspekulierte sich mit amerikanischen Ramschhypotheken und benötigte zur Absicherung ihrer Risiken eine Garantie des Freistaates Sachsen in Höhe von 2,75 Mrd. Euro.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, Brüssel analysiere die Anmeldungen der Bundesregierung von Ende Januar. Die EU-Kommission erwartet außerdem noch eine Anmeldung zur Untersuchung des Falles der WestLB, wie eine Sprecherin ergänzte. Die Eigner der Bank - Sparkassen und Nordrhein-Westfalen - mussten fünf Milliarden Euro an Garantien und Finanzspritzen bereitstellen.

Die EU-Kommission kann Staatsbeihilfen zur Rettung strauchelnder Unternehmen verbieten oder an strenge Bedingungen bis hin zur Zerschlagung von Unternehmen knüpfen. Rettungsbeihilfen können als Kredite oder Bürgschaften mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten gewährt werden. Für den Bankensektor sind allerdings Ausnahmen möglich. Die Beihilfe kann auch länger gewährt werden, wenn ein Plan zur Umstrukturierung des Unternehmens vorgelegt wird.

Quelle: ntv.de

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