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Porsche kann starten EuGH kippt VW-Gesetz

Das VW-Gesetz zum Schutz des Autobauers vor feindlichen Übernahmen verstößt gegen EU-Recht. Das urteilte das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), am Dienstag in Luxemburg. Damit sind die Weichen für die Zukunft des größten europäischen Autobauers gestellt. Der Weg für eine Mehrheitsbeteiligung von Porsche ist frei. Deutschland muss das Gesetz nun ändern oder ganz abschaffen. Damit entfallen künftig die Sonderrechte für das Land Niedersachsen bei VW.

Zur Urteilsbegründung hieß es, das Gesetz beschränke den in der EU garantierten freien Kapitalverkehr. Das Gericht gab mit dem Urteil der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte. Das Gesetz stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW. Dies sei ebenso wie andere Sonderregelungen, die bei der Privatisierung 1960 festgelegt worden waren, nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter. Sonderrechte für einzelne, meist staatliche Aktionäre durch Regeln wie das VW-Gesetz oder auch so genannte Goldene Aktien sind der Kommission seit langem ein Dorn im Auge.

Die Entscheidung der Richter war erwartet worden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) erklärte, die Gerichtsentscheidung sei zu akzeptieren. Das Land werde seinen Anteil von derzeit gut 20 Prozent halten. Eine Aufstocken ist nach bisherigen Angaben nicht geplant.

Porsche begrüßt Urteil

Ein Porsche-Sprecher zeigte sich erfreut: "Wie begrüßen die Entscheidung", sagte er in Luxemburg. Hauptaktionär Porsche, der bisher 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile hält, steht in den Startlöchern, um die Macht bei dem Wolfsburger Autoproduzenten zu übernehmen. Bisher waren die Stimmrechte durch das VW-Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes. Dass Niedersachsen als Anteilseigner weiterhin im Aufsichtsrat von VW vertreten sei, werde von Porsche akzeptiert. Wann der Anteil auf über 50 Prozent erhöht wird, steht noch nicht fest.

Branchenexperten gehen aber davon aus, dass dies in den nächsten Monaten, spätestens aber nach den Landtagswahlen im Januar 2008, geschehen könnte.

Der VW-Betriebsrat sprach sich gegen eine komplette Abschaffung des VW-Gesetzes aus. Betriebsratschef Bernd Osterloh forderte das Land Niedersachsen auf, sich bei Kanzlerin Angela Merkel für Änderungen statt einer Abschaffung stark zu machen. Insbesondere sollen nach dem Willen von Osterloh zwei Aufsichtsratsmandate für das Land garantiert werden, sowie ein Veto-Recht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gegen Werksverlegungen. "Der Gerichtshof hat lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert", betonte Osterloh.

Die VW-Aktie baute nach der Verkündung der europäischen Gerichtsentscheidung ihre Gewinne zeitweilig aus. Die Titel notierten nach der Bekanntgabe des Urteils zum Fall des Gesetzes am Dienstag 2,2 Prozent im Plus, fielen dann aber auf das ursprüngliche Niveau zurück und rauschten anschließend ins Minus. Die Aktie des VW-Großaktionärs Porsche schwankte sehr stark.

Wer hat die Macht bei VW?

Nach der Entscheidung des obersten Gerichts bleibt es diese Woche spannend um Volkswagen: Am Mittwoch wird vor dem Arbeitsgericht Stuttgart die Klage des VW-Betriebsrates gegen Porsche verhandelt, mit der sich die Wolfsburger Belegschaft mehr Macht in der künftigen Porsche-Konzernholding sichern will. Hintergrund des Konflikts ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW-Betriebsrat als ungerecht empfindet. Die Porsche-Holding soll in Zukunft zwei Töchter führen: Porsche und die Beteiligung an VW. Nach der Vereinbarung sollen die Belegschaften von Volkswagen und Porsche jeweils gleich viele Vertreter in Betriebsrat und Aufsichtsrat der neuen Holding entsenden, obwohl VW um ein Vielfaches größer ist.

Am Freitag legt VW Zahlen für das dritte Quartal vor.

Quelle: ntv.de

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