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Verfahren eingestellt Geldstrafe für Ex-MLP-Chef

Ex-MLP-Chef Bernhard Termühlen kommt wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation nicht vor Gericht. Das Landgericht Mannheim stellte das Strafverfahren gegen Termühlen und zwei weitere Top-Manager des Finanzdienstleisters gegen Geldauflagen ein, wie eine Sprecherin mitteilte. "Dem Beschluss der Strafkammer zufolge soll der Angeklagte Dr. Termühlen einen sechsstelligen, die beiden anderen Angeklagten einen fünfstelligen Betrag bezahlen." Die voraussichtlichen Strafen hätten in keinem angemessenen Verhältnis zur Prozessdauer gestanden. Andere Gerichte hätten in vergleichbaren Fällen bisher nur Geldstrafen verhängt, hieß es zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte Termühlen und dem früheren Vorstand der - inzwischen verkauften - Tochter MLP Lebensversicherung AG vorgeworfen, Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2001 bewusst unrichtig dargestellt zu haben. Damit hätten sie Ertragslage und Wachstum des Unternehmens in besserem Licht erscheinen lassen wollen. Der ehemalige Prokurist und kaufmännische Leiter sollte Beihilfe geleistet haben. Ende 2004 war Anklage erhoben worden.

Der auf Akademiker spezialisierte Finanzdienstleister hatte die Vorwürfe stets bestritten. Mehrere Gutachter seien zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bilanzen von MLP sachgerecht seien, hatte das Unternehmen nach der Anklageerhebung erklärt. "Die Einstellung bestätigt unsere Rechtsauffassung, die wir seit langem vertreten", betonte ein MLP-Sprecher. Das Gericht habe das Verfahren auch wegen rechtlicher Bedenken mit Blick auf die Bilanzierungsvorwürfe nicht eröffnet, sagte die Sprecherin.

Termühlen stand von 1999 bis Ende 2003 an der Spitze des Finanzdienstleisters. Das Unternehmen war nach den im Frühjahr 2002 aufkommenden Fälschungsvorwürfen und des Verdachts des Insiderhandels in die tiefroten Zahlen gerutscht und aus dem DAX ausgeschieden. Die Aktie des einstigen Shooting-Stars der Börse hatte zuvor 88 Prozent ihres Wertes verloren.

Quelle: ntv.de

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