Neues Investmentgesetz Immobilienfonds attraktiver
25.04.2007, 14:29 UhrDie Bundesregierung will offene Immobilienfonds nach den vergangenen Turbulenzen für Anleger wieder attraktiv und krisenfester machen. Die Gesetzespläne, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, fallen für die Fondsbranche nach Korrekturen jedoch weniger restriktiv als zunächst vorgesehen aus. Mit dem neuen Investmentgesetz will die große Koalition insgesamt den Fondsstandort Deutschland stärken. So sollen neue Fonds schneller genehmigt, Anlagevorschriften gelockert, bürokratische Hürden abgebaut und gleichzeitig der Schutz von Anlegern verbessert werden.
Die im ersten Reformentwurf angedachte Unterteilung offener Immobilienfonds in zwei neue Kategorien je nach Risikoneigung ist aber wieder vom Tisch. Stattdessen können Anbieter offener Immobilienfonds von der Pflicht zur täglichen Rücknahmen der Anteile abweichen. Mit Anlegern kann vereinbart werden, dass Anteile bei Finanzproblemen nur einmal monatlich zurückgenommen werden. Offene Immobilienfonds müssen ein Risikomanagementsystem vorhalten. Zudem sollen Haltefristen von zwölf Monaten möglich sein. Bei der Bewertung der Fondsimmobilien gibt es nur leichte Änderungen der Rechtslage.
Fondsvermögen von mehr als einer Billion Euro
Das seit der Föderalismusreform im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtige Gesetz sollte nach bisherigen Plänen zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Verzögerungen bis Herbst sind möglich. Ziel sei, dass Kapitalanlagegesellschaften mehr Wertpapierfonds auflegen. Denn für die Volkswirtschaft spiele die Fondsindustrie nicht zuletzt wegen der stärkeren Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Deutsche Gesellschaften verwalteten ein Fondsvermögen von mehr als einer Billion Euro.
Zu den Plänen gehört, dass sich künftig auch Kleinanleger über Fonds an Projekten beteiligen, die über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP oder englisch "Public Private Partnership/PPP) finanziert und betrieben werden. Dazu sollen Infrastrukturfonds ("ÖPP-Fonds" oder "PPP-Fonds") als neues Produkt eingeführt werden. Solche Partnerschaften gibt es bei größeren Infrastrukturprojekten.
Abwärtsbewegung gestoppt
Die Krise bei offenen Immobilienfonds war vor knapp eineinhalb Jahren durch die Immobilienfondsgesellschaft der Deutschen Bank, DB Real Estate ausgelöst worden. Anleger waren in Alarmstimmung versetzt, Rückzugsbewegungen setzten ein. Nachdem Fondsanteile aber nicht mehr zurückgenommen wurden, blieben rückzugswillige Anleger darauf sitzen. Zudem führte eine umstrittene Verkaufsempfehlung einer Ratingagentur zur Schließung von zwei Fonds. Die Folge waren größere Abflüsse aus sämtlichen offenen Immobilienfonds.
Inzwischen ist die Abwärtsbewegung gestoppt. Ende des vergangenen Jahres wurden 78 Milliarden Euro von offenen Immobilienfonds verwaltet, so viel wie 2003. Mit der Investition in offene Immobilienfonds können vor allem Kleinanleger Anteile an Immobilien und Grundstücken erwerben. Mieterträge und Wertsteigerungen sollen Erträge bringen. Im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds investieren offene in viele Objekte. Das Vermögen ist weder in der Zahl der Liegenschaften noch der Anteile begrenzt. Anteile können jederzeit ge- oder verkauft werden.
Für neue Fonds sollen die Markteintrittsbarrieren generell dadurch abgebaut werden, dass sie das Startkapital von 730 000 Euro auf 300 000 Euro senken können. Auch unterliegen sie künftig nur der Finanzaufsicht BaFin, die Doppelzuständigkeit von BaFin und Bundesbank entfällt. Die BaFin muss innerhalb von vier Wochen über die Zulassung entscheiden. Meldepflichten zu Vermögenszusammensetzung und zu täglich abgeschlossenen Geschäften entfallen. Vorgaben für die bei Großanlegern gefragten Spezialfonds werden vereinfacht, indem die vor allem für Kleinanleger geschaffenen Schutzregeln wegfallen.
Quelle: ntv.de