1,39 Euro je HRE-Aktie JC Flowers prüft Angebot
09.04.2009, 08:06 UhrDer Großaktionär der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE), US-Finanzinvestor J.C. Flowers, sperrt sich nicht grundsätzlich gegen eine staatliche Übernahme des Instituts. Wie ein Sprecher mitteilte, wird das Übernahmeangebot des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin geprüft. J.C. Flowers bevorzuge es allerdings, an der Bank beteiligt zu bleiben, fügte er hinzu.
J.C. Flowers kontrolliert rund 25 Prozent an der HRE. Der Investor hatte die deutsche Bank im vergangenen Jahr für rund eine Milliarde Euro erworben. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise war der Aktienkurs der HRE jedoch drastisch eingebrochen. Würde der US-Investor das Übernahmeangebot des deutschen Staats von 1,39 Euro pro Aktie annehmen, würde er nicht einmal ein Zehntel des eingesetzten Geldes wiederbekommen.
J.C. Flowers erhofft sich von dem Staatseinstieg einen steigenden Aktienkurs. J. Christopher Flowers hatte sich deshalb vor wenigen Wochen vor einem Ausschuss des Bundestages für eine mehrheitliche Übernahme ausgesprochen. Zugleich warb er aber dafür, dass sein Fonds weiter an der Bank beteiligt bleiben solle. Der Bund strebt jedoch eine komplette Übernahme der HRE an. Sollte dies nicht über ein Übernahmeangebot gelingen, behält er sich eine Enteignung der Aktionäre vor.
"Gelegenheit auszusteigen"
Über den Banken-Rettungsfonds SoFFin hat der Bund den Aktionären der HRE heute 1,39 Euro je Anteilsschein geboten. Das ist mehr als erwartet. Der gesetzliche Mindestpreis liegt bei 1,26 Euro je Papier. Für alle Aktien, die sich noch nicht im Eigentum des SoFFin befinden, werden damit 290 Mio. Euro fällig. Eine Anhebung des Preises ist nach Angaben einer mit der Angelegenheit vertrauten Person ausgeschlossen. "Die 1,39 Euro je HRE-Aktie sind eindeutig das letzte Wort", heißt es.
Wie der SoFFin mitteilte, gibt es im Rahmen des Angebots keine Mindestannahmeschwelle. Angestrebt werde allerdings der Erwerb von 100 Prozent der Anteile. "Das Angebot ist die Gelegenheit für die HRE-Aktionäre, zu einem attraktiven Preis aus ihrem Investment auszusteigen", heißt es in der Börsenpflichtmitteilung.
"Eine Insolvenz der HRE hätte substanzielle, kaum abschätzbare Auswirkungen auf die nationalen und internationalen Finanzmärkte", heißt es. Dies hätte "erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft". Daher will der SoFFin die Bank durch Rekapitalisierung und die Gewährung von Garantien stabilisieren.
Bessere Bonitätsbewertung
Einen Zeitplan für die Übernahme nannte der SoFFin nicht. Allerdings solle das Angebot "sehr zügig" durchgeführt werden. Der entsprechende Gesetzestext für die Verstaatlichung ist seit Donnerstag in Kraft. Bundespräsident Horst Köhler hatte am Dienstagabend den Weg für eine HRE-Übernahme durch den Staat freigemacht, indem er das umstrittene Bankenübernahmegesetz unterzeichnete.
Durch die vorübergehende Verstaatlichung kann die HRE Finanzkreisen zufolge Milliarden sparen. Mit dem Bund als Eigentümer müsse das Institut für die Refinanzierung pro Jahr wohl eine Milliarde Euro weniger ausgeben, sagte eine mit den Zahlen vertraute Person. Grund sei die bessere Bonitätsbewertung einer verstaatlichten HRE. Die Ratingagenturen hätten eine Note in der Größenordnung von "A+" signalisiert, was einige Stufen über der aktuellen Bewertung läge.
Die HRE ist nur dank Hilfen des Bundes und anderer Banken von mehr als 100 Mrd. Euro noch am Leben. Der Aktienkurs der HRE reagierte vorbörslich auf die Nachricht mit einem Kurssprung von über 14 Prozent.
Aktionärsschützer: Angebot attraktiv
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat den Aktionären des angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) empfohlen, das Übernahmeangebot des Bundes anzunehmen. Das Angebot von 1,39 Euro je Aktie sei mangels Alternativen attraktiv, teilte die DSW am Donnerstag in Düsseldorf mit.
"Unter den gegebenen Umständen ist die Offerte eine Gelegenheit für Aktionäre, ihre Anteile zu verkaufen." Die von der Bundesregierung angedrohte Enteignung bleibe dagegen tabu. "Durch eine Enteignung wird der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums verletzt. Das darf nicht geschehen!"
Quelle: ntv.de, mit AFP