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Bad-Bank-Gesetz Kabinett billigt Entwurf

Die Bundesregierung hat die Schaffung sogenannter Bad Banks beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte das Kabinett in Berlin zu, sagte ein Regierungssprecher. Nun muss der Gesetzentwurf aus Peer Steinbrücks Finanzministerium noch durchs Parlament - kleinere Änderungen sind dabei nicht ausgeschlossen.

Mit den neuen Sammelstellen für sogenannte toxische Papiere sollen Banken von Wertpapieren entlastet werden, die durch die Finanzkrise praktisch unverkäuflich geworden sind. Dadurch soll die Kreditvergabe wieder angekurbelt werden.

Der Bundesregierung liegen nach den Worten von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück für das geplante Modell zur Entlastung der Banken von Risikopapieren allerdings noch keine konkreten Anfragen vor. Die Neugier an dem Bad-Bank-Konzept sei groß, konkretes Interesse habe aber noch kein Institut angemeldet, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin

Steinbrück hatte sein Modell für die Schaffung der Bad Banks zuvor nochmals überarbeitet. Das neue Konzept sieht eine geringere Belastung für den Steuerzahler vor. Fahren die Bad Banks mit faulen Wertpapieren Verluste ein, müssen nun die Aktionäre der betroffenen Banken mit ihrer Dividende dafür geradestehen.

Eigent ümer in der Pflicht

Der von Steinbrück vorgelegte Entwurf für ein "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" sieht auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur "kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholdinggesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren" vor.

Vorgesehen ist, dass sie toxische Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften übertragen können. Dafür erhalten sie im Gegenzug vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden.

Gegenwärtig müssen die Banken zum Quartalsende Abschreibungen auf die toxischen Papiere vornehmen, was seit Ausbruch der Finanzkrise zu einem stetigen Rückgang ihrer Eigenkapitalquote geführt hat.

Voraussetzung für eine Garantieübernahme ist jedoch, dass die Aktiva vor 2009 erworben wurden und das Kreditinstitut seinen Sitz vor 2009 im Inland hatte. Auch die Zweckgesellschaft muss im Inland sitzen. Ferner darf die vertragliche Laufzeit des am längsten laufenden strukturierten Wertpapiers die Laufzeit der Garantie nicht übersteigen.

Schonung der Steuerzahler

Finanzminister Steinbrück betonte, der Vorschlag solle kein Steuergeld kosten, da den Banken zahlreiche Auflagen gemacht würden. So müssten sie Gebühren bezahlen, Rücklagen bilden "und gegebenenfalls am Ende der Laufzeit, wenn sich ein weiterer Verlust herausstellt, auch über ein Ausschüttungsverbot von Dividenden diesen Verlust mittragen".

Der Fonds soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen.

Der wirtschaftliche Wert des eingereichten Papiers soll darüber hinaus um einen angemessenen Abschlag für weitere Risiken gemindert werden, die sich bis zum Ende der Laufzeit der Wertpapiere im konkreten Portfolio noch ergeben könnten. Ergibt sich nach der vollständigen Verwertung der Wertpapiere aber ein positiver Saldo zugunsten der Zweckgesellschaft, so soll dieser an die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens gehen.

Anträge sollen bis zu sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden können. Interessierte Institute müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bezüglich der Wertpapiere offen legen.

Quelle: ntv.de, AFP / Dow Jones / Reuters

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