Streit um Mindestlohn Kartellamt macht nicht mit
13.12.2007, 20:27 UhrDer Briefdienstleister PIN Group ist mit seinem Versuch gescheitert, den geplanten Mindestlohn für Briefträger durch das Bundeskartellamt untersagen zu lassen. Seine Behörde habe den Postdienstleister schriftlich darüber informiert, dass sie in Sachen Post-Mindestlohn kartellrechtlich keine Handhabe sehe, sagte Sprecher Markus Zeise der "Thüringer Allgemeinen".
Die PIN Group hatte das Bundeskartellamt in einem Eilantrag aufgefordert, gegen die gesetzliche Ausweitung des zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Mindestlohns auf die gesamte Branche vorzugehen. Mit einer Entscheidung war noch vor dem Wochenende gerechnet worden. Allerdings galten die Erfolgschancen von vornherein als gering.
Die große Koalition will am Freitag über die Aufnahme der Briefdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz entscheiden, mit dem die Lohnuntergrenze für Briefzusteller für allgemeingültig erklärt wird. Vergangene Woche hatte PIN wegen des geplanten Mindestlohns die Entlassung von fast 900 der rund 9.000 Beschäftigten angekündigt.
Quelle: ntv.de