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41 Missbrauchsverfahren Kartellamt prüft Gaspreise

Das Bundeskartellamt hat gegen weitere Gasversorger Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Preise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Dies berichtete die "Thüringer Allgemeine" unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde. Inzwischen seien 41 Versorger aufgefordert worden, dem Kartellamt ihre Preisbildung offen zu legen. Im März hatte die Behörde von 35 Missbrauchsverfahren gesprochen.

Betroffen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands. Die ersten Entscheidungen werde das Kartellamt Mitte des Jahres bekannt geben, wurde der Sprecher zitiert. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, könnte die Kartellbehörde Preissenkungen anordnen.

Behörde darf abkassieren

Unter den ins Visier der Kartellwächter geratenen Unternehmen sind Tochterfirmen der beiden größten deutschen Energieversorger E.on und RWE, aber auch Regionalversorger und Stadtwerke. Im März hieß es, die verdächtigen Unternehmen hätten mit etwa vier Millionen Kunden und einem Absatzvolumen von geschätzt etwa 100 Milliarden Kilowattstunden einen Marktanteil von rund 20 Prozent.

Die Bonner Behörde macht in dem Pilotverfahren erstmals vom novellierten Kartellrecht Gebrauch, das ihr mehr Möglichkeiten bei der Missbrauchsaufsicht einräumt und ihr erlaubt, in einem vereinfachten Verfahren Preissenkungen durchzusetzen. Die Beweislast liegt nach dem neuen Recht bei den Unternehmen. Sie müssen belegen, dass ihre Preise angemessen sind. Bei den Missbrauchsverfahren prüft das Kartellamt, ob der Abstand zwischen Preis und Kosten angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Behörde eine Senkung anordnen und ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes verhängen.

Darüber hinaus kann die Behörde bei den betroffenen Unternehmen zu viel kassierte Gelder abschöpfen. Allerdings würden diese Gelder dann nicht an die Verbraucher zurückfließen, sondern in die Staatskasse. Verbraucher, die zu viel gezahltes Geld von den Gasversorgern zurückhaben wollten, müssen laut Kartellamt ein Zivilverfahren gegen die Unternehmen anstrengen.

Quelle: ntv.de

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