Kleinanleger gehen leer aus Kein Schadensersatz durch IKB
12.06.2008, 12:15 UhrDas Düsseldorfer Landgericht hat die ersten beiden Schadensersatzklagen von Kleinaktionären gegen die angeschlagene Mittelstandsbank IKB abgewiesen. Die Kläger hätten nicht nachvollziehbar darstellen können, dass sie von dem Geldinstitut über die Risiken der US-Immobilienkrise vorsätzlich falsch informiert worden seien, sagte der Vorsitzende Richter Michael Meurer am Donnerstag. Auf dieser Grundlage sei daher auch kein Musterverfahren gegen die durch Fehlspekulationen ins Straucheln geratene IKB möglich.
Am Düsseldorfer Landgericht sind knapp 50 Einzelklagen von geschädigten Kleinaktionären anhängig. Die Kläger-Anwälte hatten den Antrag gestellt, die Fälle in einem Sammelverfahren abzuwickeln, das die Streitpunkte stellvertretend für sämtliche Beteiligte klärt.
Die Kleinaktionäre werfen der Bank und ihrem ehemaligen Vorstand vor, die Anleger bewusst über die Auswirkungen der US-Immobilienkrise auf die IKB getäuscht zu haben. Demnach soll das Düsseldorfer Geldinstitut in einer Pflichtmitteilung am 20. Juli 2007 Spekulationen über mögliche Belastungen aus faulen US-Immobilienkrediten als unbegründet zurückgewiesen und Anleger zum Kauf von IKB-Aktien animiert haben. Nur zehn Tage später stand die Mittelstandsbank jedoch fast vor dem Aus: Am 30. Juli verbreite der Vorstand eine Gewinnwarnung, die Aktie brach ein.
17.000 Euro Schadensersatz
In den beiden am Donnerstag verhandelten Fällen hatten ein Mann und ein Ehepaar insgesamt 17.000 Euro Schadensersatz gefordert. Sie hatten jeweils Aktien im Wert von 24.000 und 50.000 Euro erworben und sie nach Ausbruch der Krise mit hohen Verlusten wieder verkauft. Die rund 100 Geschädigten, die allesamt in der Zeitspanne zwischen den beiden Mitteilungen ihr Geld bei der IKB angelegt hatten, haben im Schnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro verloren. Die gesamte Schadenssumme beläuft sich nach Angaben der Kläger-Anwälte auf rund 6 Mio. Euro.
Quelle: ntv.de