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Erbschaftssteuer-Sätze Koalition kalkuliert neu

Die große Koalition prüft laut einem Magazinbericht bei der Erbschaftsteuer-Reform eine neue Festlegung der Steuersätze. Für Neffen, Nichten und Geschwister solle statt der bisher geplanten Sätze von 30 oder 50 Prozent in der Steuerklasse II ein gleitender Tarif bis zu 45 Prozent gelten, berichtet "Focus".

Offen sei, ob der Tarif bei 20 oder bei 25 Prozent einsetzen solle. In jedem Fall würden die Betroffenen durch die neu erwogenen Steuersätze, die für Vermögen ab sechs Mio. Euro gelten sollen, stärker belastet als nach gegenwärtigem Recht, das Sätze von zwölf bis 40 Prozent vorsehe. Der Freibetrag soll durch die Reform von 10.300 auf 20.000 Euro steigen.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, sagte, seitens der Regierung gebe es keine neuen Berechnungen. Herr des Verfahrens sei jedoch das Parlament, welches das Ministerium bei möglichen Anfragen in der Frage unterstütze.

Dem Bericht zufolge zeichnen sich bei der geplanten Reform keine Änderungen in der Steuerklasse III ab, die alle Nicht-Verwandten umfasst. Damit müssten auch Lebensgefährten von Verstorbenen für geerbtes Vermögen jenseits von 20.000 Euro mindestens 30 Prozent Steuern zahlen. Nur gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die sich eintragen ließen, sollten nach dem neuen Recht zu den günstigeren Konditionen für Ehepaare veranlagt werden.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist zwischen Union und SPD weiterhin umstritten; vor allem die CDU drängt auf Änderungen an den bisherigen Reformplänen.

Quelle: ntv.de

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