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Kartellstrafe für Siemens Konzern will sich wehren

Siemens muss wegen illegaler Preisabsprachen bei Schaltsystemen für Stromnetze ein Rekord-Bußgeld der EU von 396,6 Mio. Euro zahlen. Siemens Österreich muss für das gekaufte Unternehmen VA Tech 22 Mio. Euro in die EU-Kasse überweisen, entschied die EU-Kommission in Brüssel. Für die elf an dem Kartell beteiligten Unternehmen sind Strafgelder von insgesamt 750,7 Mio. Euro fällig.

Das Bußgeld für Siemens sei das höchste in der EU-Geschichte für ein einzelnes Unternehmen für einen einzigen Kartellverstoß, berichteten die EU-Wettbewerbshüter. Das gesamte Bußgeld für das Schaltsystem-Kartell ist das zweithöchste in der EU-Historie. Vor sechs Jahren hatte ein Vitaminkartell 790 Mio. Euro berappen müssen.

An dem Schaltsysteme-Kartell beteiligt waren unter anderen die französischen Konzerne Schneider, Alstom und AREVA sowie die japanischen Elektrogiganten Hitachi und Mitsubishi. Der internationale Maschinenbaukonzern ABB beichtete die Verstöße in Brüssel und bleibt deshalb als Kronzeuge von einem Bußgeld von 215 Mio. Euro verschont.

Das Kartell lief von 1988 bis 2004 und damit über sehr lange Zeit. Es umfasste de facto die gesamte Branche. Die Untersuchungen der Kommission gegen Siemens und VA Tech liefen nach früheren Unternehmens-Angaben seit 2004. Der Münchner Konzern arbeitete bei den Ermittlungen mit den EU-Wettbewerbshütern zusammen.

Siemens will gegen Urteil vorgehen

Siemens will gegen die von der EU-Kommission verhängte Kartellstrafe juristisch vorgehen. "Siemens wird gegen die Bußgeldbescheide der EU-Kommission über rund 396 Millionen Euro beim Europäischen Gericht klagen", teilte Siemens mit. Das Unternehmen wies den Vorwurf zurück, zwischen 1988 bis 2004 an einem Kartell im europäischen Markt für Stromverteilungsanlagen beteiligt gewesen zu sein. "Absprachen bei gasisolierten Hochspannungsschaltanlagen gab es lediglich von Oktober 2002 bis April 2004 bei einigen wenigen Projekten im europäischen Wirtschaftsraum", hieß es.

Die Strafe schlägt nach den Worten des Bereichsvorstands Udo Niehage direkt auf das Ergebnis des abgelaufenen Quartals durch. "Es gibt keine aufschiebende Wirkung. Wir müssen es in einer Frist von drei Monaten überweisen. Es ist unmittelbar ergebniswirksam im Quartal eins", sagte Niehage .

Quelle: ntv.de

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