Lockangebote bei Aldi & Co. Kunden gucken in die Röhre
22.06.2005, 11:42 UhrEs sind die vermeintlichen Schnäppchen, die die Deutschen immer wieder in die Discounter locken. Woche für Woche präsentieren Aldi, Lidl und Co. "Aktionsware", die sich nur für kurze Zeit im Sortiment befindet. Wie kurz die Zeit sein kann, mussten viele bei dem aktuellen Angebot von Aldi einmal mehr feststellen. Zum Verkauf stand ein großes Planschbecken unter dem Decknamen "Swimmingpool".
Auf den ersten Blick: ein Schnäppchen. Hier sollte ein Becken samt Abdeckplane, Leiter, Umwälzpumpe und weiterem Zubehör für knapp 90 Euro den Besitzer wechseln. Vergleichbare Angebote kosten gut und gerne auch mal das Doppelte. Stichproben in mehreren Berliner Aldi-Märkten haben ergeben: Bereits um neun Uhr, also eine Stunde nach Öffnung der Läden, waren die Pools schon nicht mehr zu haben. Kunden werden mit lapidaren Floskeln wie "bei diesem Artikel besteht die Möglichkeit, dass er trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft ist" abgespeist.
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sind auch Discounter dazu verpflichtet, Aktionsware mindestens zwei Tage zur Verfügung zu stellen. Dies lässt sich auch nicht durch die zitierte Floskel entkräften. Ist der beworbene Artikel nicht mehr innerhalb der Zwei-Tages-Frist erhältlich, müsste eigentlich der Discounter Gründe darlegen, warum die Nachfrage trotz sorgfältiger Kalkulation nicht gedeckt werden konnte. Die Verbraucherzentrale Sachsen erstritt in erster Instanz ein noch nicht rechtskräftiges Urteil (AZ 32 O 820/04), das die Zwei-Tages-Frist zugunsten der Kunden auslegt. Allerdings betont die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich gegenüber n-tv.de: "Aus dem Urteil ergibt sich kein individueller Rechtsanspruch." Heißt: Der Kunde ist letztlich doch der Dumme. Gleichwohl rät die Verbraucherschützerin, sollte man sich an den Geschäftsführer wenden, wenn der beworbene Artikel innerhalb weniger Stunden ausverkauft ist. In manchen Fällen kann der nachbestellen oder den Artikel eventuell aus einer anderen Filiale besorgen.
Ein Einzelfall ist das freilich nicht. Erst kürzlich rührte Lidl die Werbetrommel für Bahnfahrkarten zu Sonderpreisen. Zwei Tickets innerhalb Deutschlands wechselten für knapp 50 Euro den Besitzer. Verkaufszeitraum: 19. bis 28. Mai prangte von den Handzetteln. Bereits zwei Stunden nach Ladenöffnung am 19. Mai hieß es: leider ausverkauft.
Für kaufwillige Aldi-Pool-Interessenten, die keinen Pool bekommen haben, bleibt nur die Hoffnung, dass das Ding nichts taugt. Denn ab und an schlägt auch Stiftung Warentest bei den Angeboten zu. Insgesamt 56 Mal im vergangen Jahr haben die Tester die Lockangebote gekauft und unter die Lupe genommen. Bei der Frage, ob Fehlkauf oder Schnäppchen kommt Stiftung Warentest zu dem Fazit: Viele Sonderangebote lohnen das Schlangestehen nicht.
Quelle: ntv.de