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Teures Chrysler-Abenteuer Nachspiel für Daimler

Die inzwischen gescheiterte Firmenehe zwischen dem Stuttgarter Autokonzern Daimler und dem US-Hersteller Chrysler kommt erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart will Ende Oktober in zwei Verhandlungstagen klären, ob Daimler seinen früheren Aktionären einen millionenschweren Nachschlag für die im Rahmen der Fusion zwangsweise eingezogenen Aktien zahlen muss.

Das Gericht muss in zweiter Instanz entscheiden, nachdem Daimler in erster Instanz durch das Landgericht Stuttgart zur Zahlung von rund 232 Mio. Euro verurteilt wurde. Dieser Beschluss wurde von Daimler angefochten. Das Oberlandesgericht setzte am 21. und 22. Oktober zwei Verhandlungstage an. An diesen Tagen sollen zahlreiche Zeugen, darunter der frühere Daimler-Chef Jürgen Schrempp, der frühere Mercedes-Benz-Chef Eckhard Cordes sowie mehrere Wirtschaftsprüfer, gehört werden.

Die frühere Daimler-Benz AG hatte sich 1998 mit dem US-Autobauer auf eine Fusion geeinigt, die mittlerweile bereits wieder Geschichte ist. Daimler verkaufte 2007 gut 80 Prozent von Chrysler an den Finanzinvestor Cerberus und will auch noch die restlichen 20 Prozent so schnell wie möglich loswerden.

Aktien zwangsweise eingezogen

Im Zuge der von Schrempp eingefädelten Fusion hatte Daimler-Benz seinen Anteilseigner 1,005 neue DaimlerChrysler-Aktien je Daimler-Benz-Papier geboten. Die überwiegende Mehrheit der Daimler-Benz-Aktionäre nahm diese Offerte an. Eine kleine Gruppe von Anteilseignern mit einem Anteil von 1,8 Prozent hielt die Entschädigung jedoch für zu gering und klagte. Ihre rund 10,5 Mio. Aktien wurden zwangsweise eingezogen.

Das Landgericht Stuttgart hatte im Jahr 2006 in erster Instanz entschieden, dass Daimler eine Zuzahlung von 22,15 Euro pro Aktien leisten muss. Das Umtauschverhältnis sei in aller Kürze und ohne ausreichende Unternehmensbewertungen "willkürlich" festgelegt worden sei, befand das Gericht. Mit diesem teuren Gerichtsspruch fand sich Daimler nicht ab und rief das Oberlandesgericht an.

Quelle: ntv.de

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