Machtkampf um VW Porsche zieht die Bremse
25.04.2008, 16:08 UhrPorsche hat im Machtkampf bei VW die Weichen für eine juristische Auseinandersetzung gestellt. Gegen die Ablehnung des Antrags auf der VW-Hauptversammlung zur Änderung der Satzung bei Volkswagen sei Widerspruch eingelegt worden, sagte ein Porsche-Sprecher. Damit habe der Stuttgarter Sportwagenbauer vier Wochen Zeit, um juristische Schritte einzuleiten. Porsche wollte mit dem Antrag den starken Einfluss des Landes Niedersachsens bei VW beschränken und die Sperrminorität von 20 auf 25 Prozent erhöhen.
Das Land hatte bei dem Aktionärstreffen im Gegenzug einen Antrag gestellt, diese Regelung beizubehalten. Beide Anträge erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Damit bleibt die bestehende Regelung in Kraft. Erwartet wird nun ein langes juristisches Tauziehen über das bisherige Vetorecht Niedersachsens bei wichtigen Entscheidungen.
Eine Frage von Macht und Einfluss
Der Sportwagenbauer hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit an dem Wolfsburger Autobauer übernehmen. Niedersachsen hält knapp über 20 Prozent an VW.
Zu dem Vorstoß von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zum VW-Gesetz wollte sich Porsche zunächst nicht äußern. Der Regierungschef hatte erklärt, er rechne mit breiter Zustimmung für ein überarbeitetes VW-Gesetz. Die Landesregierung sei zuversichtlich, dass ein novelliertes VW-Gesetz entsprechend dem Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat passiere.
Der Europäische Gerichtshof hatte wichtige Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig erklärt. So wurde die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Nach dem Entwurf von Zypries sollen bei VW die Arbeitnehmervertreter sowie das Land Niedersachsen auch künftig wichtige Mitspracherechte haben und die die 20-prozentige Sperrminorität weiter gelten.
Drohende Prozesswelle
Der Bund sieht Regierungskreisen zufolge keinen Anlass für eine Beteiligung an Volkswagen. "Ein Wiedereinstieg des Bundes bei VW steht nicht zur Diskussion", hieß es. Nach dem Patt zwischen den Großaktionären Porsche und Niedersachsen auf der Hauptversammlung war die Forderung laut geworden, der Bund solle sich an Europas größtem Autobauer beteiligen.
"Um eine drohende, langwierige Prozesswelle abzuwenden, sollte der Bund in die Verantwortung genommen werden und nicht nur das VW-Gesetz novellieren, sondern sich indirekt bei VW beteiligen", verlangte der CDU-Bundestagsabgeordnete Jochen-Konrad Fromme in der "Braunschweiger Zeitung" (Samstagausgabe).
Berlin mag nicht
"Die staatseigene KfW-Bank könnte fünf Prozent der Anteile erwerben", sagte Fromme, der auch Mitglied des CDU-Bundesvorstands ist, laut Vorabbericht. Damit gäbe es zusammen mit den Anteilen des Landes von gut 20 Prozent "faktisch eine öffentliche Sperrminorität".
Als VW 1960 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, hielt der Bund - ebenso wie das Land Niedersachsen - Anteile an dem Wolfsburger Konzern. In der Folgezeit zog sich der Bund aber als Aktionär zurück, während Niedersachsen lange Zeit größter Anteilseigner war. Mittlerweile ist der Sportwagenhersteller Porsche mit rund 30 Prozent größter VW-Eigner vor Niedersachsen.
Quelle: ntv.de