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Schrempp-Rücktritt Sammelklage abgewiesen

Die erste Sammelklage in Deutschland gegen ein börsennotiertes Unternehmen ist vorerst gescheitert: DaimlerChrysler muss 100 klagenden Aktionären keinen Schadenersatz zahlen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag. Die Anleger hatten dem Autobauer vorgeworfen, den Rücktritt des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp verspätet angekündigt und sie damit um Kursgewinne gebracht zu haben. Die Richter sahen dagegen keine Pflichtverletzung des Unternehmens und wiesen die Klage ab. Die Kläger hatten bereits vor der Verhandlung angekündigt, bei einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

DaimlerChrysler hatte am 28. Juli 2005 nach einer Aufsichtsratssitzung in einer Pflichtmitteilung den Rücktritt Schrempps zum Jahresende angekündigt. Die klagenden Anleger argumentieren, dass die Konzernführung die Entscheidung über den Wechsel an der Spitze schon Wochen bis Monate davor getroffen habe und dies nach dem Aktienrecht unverzüglich hätten mitteilen müssen. Wäre dies geschehen, hätten die Kläger nach eigener Darstellung von den -durch die Personalie -ausgelösten drastischen Kursgewinnen der Daimler-Aktie profitieren können. Da sie aber Aktien vor der Ankündigung verkauft hätten, seien ihnen Gewinne durch die Lappen gegangen.
Das Oberlandesgericht befand nun allerdings, dass DaimlerChrysler nicht zu einer Ad-hoc-Mitteilung über die Nachfolgeregelung verpflichtet gewesen sei, bevor diese in der besagten Aufsichtsratssitzung beschlossen wurde. Dass ein vorzeitiges Ausscheiden Schrempps intern diskutiert wurde, ändere daran nichts. Der Rücktritt Schrempps sei vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung nicht "hinreichend wahrscheinlich" gewesen -auch nicht nach einem Gespräch zu diesem Thema von Schrempp, Aufsichtsratschef Hilmar Kopper und Kommunikationschef Hartmut Schick am 18. Juli 2005. Nach diesem Treffen hatte die DaimlerChrysler-Presseabteilung den Entwurf einer Mitteilung über die Nachfolgeregelung erarbeitet.
Neues Gesetz
Das Gericht verwies darauf, dass der Aufsichtsrat mit Eckhard Cordes eine Alternative zu dem schließlich berufenen Schrempp-Nachfolger Dieter Zetsche gehabt habe. Es gebe keine Anzeichen für eine Vorabstimmung. Daher habe DaimlerChrysler den Aktionären auch keine wichtigen Informationen zum Wechsel an der Konzernspitze vorenthalten. Zudem hätte jeder der 20 Aufsichtsräte bei der Sitzung eine Vertagung der Entscheidung über die Vorstandspersonalie durchsetzen können, urteilten die Richter.

Möglich wurde die Sammelklage erst durch das seit gut einem Jahr geltende Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das in Deutschland erstmals die gemeinsame gerichtliche Behandlung von Schadenersatzansprüchen mehrerer Anlegern erlaubt. Bis dahin musste jeder Aktionär seinen Ansprüche vor Gericht separat erstreiten. Bis zur Entscheidung in dem Musterprozess gegen DaimlerChrysler waren auch die knapp 60 anhängigen Einzelprozesse vor Land- und Amtsgerichten gegen den Konzern wegen der Bekanntgabe des Schrempp-Rücktritts ausgesetzt.

Quelle: ntv.de

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