Dämpfer für Heuschrecken Steinbrück stellt sich quer
14.05.2007, 18:50 UhrDie von der großen Koalition geplante Förderung von privatem Beteiligungskapital fällt nach ersten Gesetzesplänen geringer aus als von den Finanzinvestoren (Private Equity) erhofft. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will nur Wagniskapitalgeber steuerlich fördern und die Kosten für diese Erleichterungen auf eine Gesamtsumme von 260 Millionen Euro begrenzen.
Zugleich sollen Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren und Hedge-Fonds gestärkt und so Fehlentwicklungen im Markt verhindert werden. Das sieht das Eckpunkte-Papier "Förderung von Wagniskapital - Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" vor. Ziel der Gesetzespläne ist es unter anderem, "gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren" zu erschweren oder möglicherweise zu verhindern.
Standort Deutschland: Nicht attraktiv für Private Equity
Mit den Wagniskapitalplänen, die Anfang 2008 zusammen mit der Unternehmenssteuerreform in Kraft treten sollen, stellt sich Steinbrück gegen Vorstellungen von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der eine Förderung aller Segmente der "Private-Equity"-Branche anstrebt. Scharfe Kritik kommt vom Branchenverband BVK, der mehr steuerliche Anreize fordert. Die Eckpunkte seien nicht geeignet, Deutschland als Standort für Private Equity-Fonds "attraktiv zu machen". Der BVK hatte mit Abwanderung vieler Fonds gedroht.
Internationale Private-Equity-Firmen standen im Zuge der von der SPD vor mehr als zwei Jahren ausgelösten "Heuschrecken"-Debatte über umstrittene Finanzinvestoren ebenso am Pranger wie Hedge-Fonds. Das Finanzministerium will nun ein Wagniskapitalbeteiligungsgesetz verabschieden sowie ein Risiko-Begrenzungsgesetz, das etwas später im Frühjahr 2008 in Kraft treten und Fehlentwicklungen verhindern soll.
Nach dem Eckpunkte-Papier will Steinbrück nur Investments in Zielgesellschaften begünstigen, die nicht älter sind als sieben Jahre und deren Eigenkapital beim Erwerb nicht höher ist als 500.000 Euro. Die Wagniskapitalgesellschaft dürfe maximal 90 Prozent an der Zielgesellschaft besitzen und die Anteile nicht länger als 15 Jahre halten. Bringe sie das Unternehmen an die Börse, müsse sie binnen drei Jahren aussteigen. Auch Manager der geförderten Fonds sollen profitieren. Gewährt werde der Rabatt auf Gewinnbeteiligung nicht nur Initiatoren von vermögensverwaltenden, sondern auch gewerblichen Wagniskapitalgesellschaften. Dafür solle der steuerfreie Anteil aller Vergütungen von 50 auf 40 Prozent gesenkt werden.
Zudem soll Wagniskapitalgebern Ausnahmen gewährt werden bei der im Rahmen der 2008 Unternehmenssteuerreform geplanten Verschärfung des "Mantelkaufs". Es solle weiter möglich sein, dass ein Käufer aufgelaufene Verluste bei einer Übernahme steuerlich absetzt. Die Wagniskapitalgesellschaften sollen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden.
Um Risiken bei Firmen durch Finanzinvestoren zu begrenzen, wird unter anderem erwogen, dass Aktionäre von einer Beteiligung von zehn Prozent an ihre Strategie für das Unternehmen sowie die Herkunft ihrer Mittel offen legen müssen. Auch soll der Nachweis eines abgestimmten Verhaltens verschiedener Investoren ("acting in concert") erleichtert werden. "Insofern könnte z. B. die Einbeziehung eines abgestimmten Verhaltens der Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung in den Tatbestand des acting in concert in Betracht gezogen werden", heißt es in dem Papier. Als "erwägenswert" wird die Einführung eines Meldesystems für Leerverkäufe beziehungsweise Wertpapierleihgeschäfte auch in Deutschland aufgeführt. Derzeit würden weder von Banken noch von der Deutschen Börse Leerverkäufe oder Wertpapierleihgeschäfte für Meldezwecke erfasst.
Quelle: ntv.de