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Stiftung "kapitalmarktfeindlich" ThyssenKrupp-Aktionär klagt

Der vergrößerte Einfluss der Krupp-Stiftung im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp hat ein juristisches Nachspiel. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dreier Riedel reichte nach eigenen Angaben für einen Aktionär Klage beim Landgericht Essen gegen das so genannte Entsendungsrecht ein. Dies sichert der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung drei statt bislang zwei Sitze im Aufsichtsrat des größten deutschen Stahlkonzerns. Die als Bollwerk gegen eine feindliche Übernahme geltende Stiftung hatte kürzlich ihren Anteil am größten deutschen Stahlkonzern auf 25,1 von 23,71 Prozent erhöht.

"Hier wird der Versuch unternommen, die ThyssenKrupp AG dauerhaft vor einer Übernahme durch Konkurrenten oder Finanzinvestoren zu schützen", kritisierte die Anwaltskanzlei. Das Entsendungsrecht sei undemokratisch und kapitalmarktfeindlich. Die Regelung sei zwar durch das deutsche Aktienrecht gedeckt, verstoße aber gegen EU-Recht. Das Entsenderecht solle daher ersatzlos gestrichen werden.

Der Konzern wollte sich nicht äußern. "Uns liegt die Klage noch nicht vor", sagte ein Sprecher von ThyssenKrupp. Aufsichtsratschef Gerhard Cromme hatte auf der Hauptversammlung im Januar die Pläne gegen heftige Kritik von Aktionärsschützern verteidigt und darauf verwiesen, dass diese im Einklang mit den Gesetzen stünden. Die Hauptversammlung billigte schließlich das Entsendungsrecht. Mit 78,91 Prozent lag die Zustimmung allerdings nur knapp über der notwendigen Dreiviertelmehrheit.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte ebenfalls angekündigt, eine Klage zu prüfen, will jedoch auf Rechtsmittel vorerst verzichten. Die Chancen, einen Verstoß gegen das EU-Recht nachzuweisen, beurteilten die Juristen des Hauses als gering, sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Zudem sei ThyssenKrupp mit dem Entsendungsrecht ein Einzelfall und werde es wohl auch bleiben. Sollte die Entscheidung jedoch einen Dominoeffekt bei anderen Aktiengesellschaften auslösen, müsse über Rechtsmittel nachgedacht werden.

Quelle: ntv.de

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