Alkoholimport-Verbot Urteil gegen Schweden
05.06.2007, 14:22 UhrSchwedens strenge Einfuhrbeschränkungen für Alkohol sind nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Das Gesetz, das es den Bürgern verbietet, individuell alkoholische Getränke ins Land zu bringen, verstoße gegen den EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg. Nach der bisherigen Rechtslage darf Alkohol nur über die staatliche Vertriebsstelle Systembolaget importiert werden, die daran verdient.
Schwedens Finanzminister Anders Borg kündigte an, die Entscheidung genau zu prüfen. Zugleich zeigte er sich zuversichtlich, dass dem Staat durch das Urteil keine Erlöse wegbrechen.
Angestoßen wurde das Verfahren von einem schwedischen Bürger, der zusammen mit anderen Landsleuten angeklagt worden war, weil er spanischen Wein über eine dänische Internetseite gekauft hatte. Die schwedische Regierung begründete die Einfuhrbeschränkungen für Alkohol bislang damit, dass sie insbesondere Jugendliche schützen wolle. Das Gericht wies diese Einschätzung zurück. Da von den strengen Regelungen alle Bürger des Landes betroffen seien, schieße das Gesetz über das eigentliche Ziel hinaus, befanden die Richter.
Quelle: ntv.de