Mitbestimmungsstreit VW-Betriebsrat klagt
24.11.2007, 17:45 UhrIm Mitbestimmungs-Streit mit Porsche hat der Betriebsrat von Volkswagen Klage gegen den VW- Großaktionär eingereicht. Ein Sprecher des Betriebsrats bestätigte am Samstag in Wolfsburg einen entsprechenden Bericht des Magazins "Focus". Mit der Klage vor dem Arbeitsgericht Stuttgart ist ein Hauptsacheverfahren eingeleitet worden.
Aus Sicht des VW-Betriebsrats geht die Mitbestimmungsvereinbarung der neuen Porsche Holding zu Lasten der VW-Belegschaft. Im Oktober war der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg damit gescheitert, per einstweiliger Verfügung den Eintrag der Porsche Holding ins Handelsregister vorerst zu stoppen.
Ein Porsche-Unternehmenssprecher sagte: "Wir bedauern, dass der VW-Betriebsrat diesen Schritt gewählt hat. Wir sind aber auch nicht überrascht und sehen der Klage gelassen entgegen."
Die neue Porsche Automobil Holding SE hält das operative Geschäft von Porsche und die 31-prozentige Beteiligung an VW. Nachdem der Europäische Gerichtshof zentrale Teile des VW-Gesetzes gekippt hat, wird erwartet, dass Porsche seinen Anteil auf mehr als 50 Prozent aufstockt. Dann wäre VW eine Porsche-Tochter.
Der VW-Betriebsrat argumentiert aber, dass Porsche bereits jetzt VW beherrsche und damit der VW-Betriebsrat an den Verhandlungen über die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding hätte beteiligt werden müssen. Ziel der Klage vor dem Arbeitsgericht ist es, die Vereinbarung zu kippen und neue Verhandlungen zu erreichen. Der VW- Betriebsrat kritisiert im Kern, dass 12.000 Beschäftigte von Porsche in wichtigen Fragen das gleiche Recht haben sollen wie 324.000 Mitarbeiter des VW-Konzerns.
Die Porsche-Führung lehnt Verhandlungen mit dem VW-Betriebsrat über die Mitbestimmungsvereinbarung bisher ab. Das hatte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking zuletzt am Mittwoch auf einer Betriebsversammlung des Sportwagenbauers in Stuttgart unterstrichen. Die IG Metall hat Porsche bereits mit massiven Protestaktionen gedroht, sollte die Mitbestimmungsvereinbarung nicht im Sinne der VW-Belegschaft geändert werden.
Quelle: ntv.de