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Bundesrat nickt ab VW-Gesetz durch

Der Bundesrat hat das VW-Gesetz gebilligt. Die Länderkammer stimmte in Berlin dem Entwurf der Bundesregierung zu, wonach bei Volkswagen die Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlungen erhalten bleibt.

Die EU-Kommission beanstandet allerdings diese Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem Aktionär nach Porsche ein Vetorecht bei VW ermöglicht. Sie hat Deutschland eine Frist von zwei Monaten zur Änderung der Sperrminorität gesetzt.

Sollte die Bundesregierung bis Ende Januar keine zufriedenstellende Antwort geben, will die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Die Bundesregierung hält das Gesetz jedoch für europarechtskonform.

Porsche zieht den Kürzeren

Im Streit der Großaktionäre um die Macht bei VW hatte das Landgericht Hannover dem Land Niedersachsen Recht gegeben und eine Klage von Porsche abgewiesen. Die beiden größten Anteilseigner hatten Beschlüsse der VW-Hauptversammlung angefochten, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten.

Die Stuttgarter halten derzeit 42,6 Prozent der VW-Stammaktien und haben sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. Im nächsten Jahr will Porsche seine Mehrheit bei VW auf 75 Prozent aufstocken und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Diesen würde bisher die unter anderem in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität verhindern, so Porsche.

Quelle: ntv.de

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