EuGH-Generalanwalt empfiehlt VW-Gesetz soll kippen
13.02.2007, 10:05 UhrDas so genannte VW-Gesetz ist wahrscheinlich nicht zu halten. Das 47 Jahre alte Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg behindere den freien Kapitalverkehr in der EU, teilte der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Damazo Ruiz-Jarabo Colomer, in einer am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme mit. Er stelle sich damit eindeutig hinter die EU-Kommission, die das Gesetz kippen will.
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Das Gericht ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig.
Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Das Land Niedersachsen hält einen Anteil von 20,8 Prozent, Porsche kommt auf 27,4 Prozent.
Der Generalanwalt teilte mit, das verankerte Höchststimmrecht verstärke die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen. Privatinvestoren würden abgeschreckt. Der Generalanwalt griff auch das im dem Gesetz verankerte Entsenderecht von Bund und Land in den Aufsichtsrat des Unternehmens an.
Porsche begrüßt Gutachten
Der Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche begrüßte die Stellungnahme: "Das bestätigt unsere Haltung zum VW-Gesetz", sagte ein Porsche-Sprecher in Stuttgart. "Wir gehen davon aus, dass sich das Gericht der Position des Generalanwaltes anschließen wird." Auf die Frage, ob Porsche jetzt seinen Anteil an Volkswagen von 27,4 Prozent auf knapp 30 Prozent aufstocken werde, sagte der Sprecher, das könne derzeit nicht bestätigt werden. Er bekräftigte hingegen, dass Porsche einen dritten Posten im VW-Aufsichtsrat anstrebe.
Der VW-Betriebsrat teilte in Hannover mit, er habe ein solches Plädoyer des Generalanwalts erwartet. Allerdings sei dies nur eine Empfehlung. Der EuGH habe schon mehrfach gegen die Empfehlung des Generalanwalts entschieden. Aus Sicht des VW-Gesamtbetriebsrats verstoße das VW-Gesetz nicht gegen Europäisches Recht.
Quelle: ntv.de