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Regierung prüft Ausstiegspläne Vorkehrungen gegen Staatsfonds

Die Regierung könnte ihre Pläne für den langfristigen Ausstieg des Staates bei der Deutschen Post und der Deutschen Telekom auf den Prüfstand stellen. Die "Financial Times Deutschland" berichtete unter Berufung auf einen hochrangigen Regierungsbeamten, im Gespräch sei eine Untergrenze für die Staatsbeteiligungen an beiden Firmen.

Finanzministeriumssprecher Torsten Albig sagte, ihm sei dazu nichts bekannt. "Festlegungen oder Vorfestlegungen dazu gibt es nicht", sagte er. Hintergrund ist die Diskussion über einen Schutz bestimmter deutscher Unternehmen und Industrien vor einer Übernahme durch ausländische Staatsfonds.

Es gelte, eine Antwort auf die Grundsatzfrage zu geben, ob man deutsche Unternehmen vor unliebsamen Übernehmern schützen wolle, argumentierte der von der Zeitung zitierte hochrangige Regierungsbeamte. Das müsse bei den beiden Ex-Bundesunternehmen geschehen, bis die Staatsbeteiligung an ihnen auf 25 Prozent sinke.

"Zu diesem Zeitpunkt müssen wir die Frage beantworten: Gibt es Unternehmen, die in deutscher Hand bleiben sollen, oder nicht?", zitierte ihn die "FTD". Derzeit hält die staatliche Förderbank KfW an der Post noch 30,6 Prozent und an der Telekom knapp 16,9 Prozent. An der Telekom ist zudem der Bund auch noch direkt mit 14,8 Prozent beteiligt. Die Pläne für einen weiteren Verkauf von Telekom-Aktien im laufenden Jahr liegen nach Angaben aus Regierungskreisen wegen des relativ niedrigen Aktienkurses erst einmal auf Eis.

Seit Tagen diskutieren Politiker, Wirtschaftsvertreter und Wissenschaftler über die Frage, ob Deutschland nicht bestimmte Unternehmen und Branchen gegen den Zugriff ausländischer Staatsfonds schützen sollte. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte für derartige Überlegungen plädiert.

Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung beschäftigt sich nach Angaben aus Regierungskreisen seit einiger Zeit damit, ob das Außenwirtschaftsrecht als Instrument für einen solchen Schutz geeignet sein könnte. Derzeit sieht dieses lediglich eine Genehmigungspflicht durch die Bundesregierung vor, wenn ein ausländischer Investor sich namhaft an einem deutschen Rüstungsunternehmen beteiligen will. Diese Regelung könnte auf andere Branchen ausgedehnt werden. Nach Medienberichten sind die Bereiche Verkehr, Energie, Telekommunikation und Postdienste dafür im Gespräch.

Quelle: ntv.de

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