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Teure Bedingungen iPhone-Wechsel schwierig

Der Wechsel vom alten Modell des iPhone zur neuen Generation wird durch komplizierte Bedingungen erschwert. Kunden könnten nur dann wechseln, wenn ihr bestehender Vertrag mindestens ein halbes Jahr alt ist, berichtet die "WirtschaftsWoche" unter Berufung auf eine Sprecherin von T-Mobile. In Deutschland besitzt die Telekom-Tochter T-Mobile die Vertriebsrechte für die Apple-Handys. Das iPhone 3G kommt in Deutschland am 11. Juli 2008 auf den Markt.

Eingeführt worden ist die erste iPhone-Generation erst im November 2007, weshalb viele bisherige Kunden ihre Verträge vor weniger als einem halben Jahr abgeschlossen haben. Aber selbst wenn diese Verträge bereits mindestens ein halbes Jahr laufen und der Kunde demnach wechseln darf, kommt er finanziell nicht ungeschoren davon: Pro Monat Restlaufzeit des alten Vertrags ist eine Ablösegebühr von 15 Euro fällig.

Diese Wechselkonditionen hat jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert. Außerdem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass das neue und leistungsfähigere Apple-Mobiltelefon von T-Mobile bereits ab einem Euro angeboten wird. Dagegen schlug das Gerät der ersten Generation bei der Einführung bei ansonsten ähnlichen Vertragskonditionen mit mindestens 399 Euro zu Buche. Obwohl die Regelungen die Verbraucher nicht erfreuen dürften, sind diese juristisch offenbar nicht angreifbar. Der Kunde hat sich mit seinem Vertrag an T-Mobile gebunden. Deshalb habe der Mobilfunkanbieter einen Anspruch auf Schadenersatz, werde der Vertrag vorzeitig beendet. Darauf weist Helga Zander-Hayat, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hin.

Quelle: ntv.de

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