Mindestens 1000 Tiere tot Brandenburg registriert bislang größten Vogelgrippeausbruch bei Kranichen
22.10.2025, 20:56 Uhr Artikel anhören
Im Linumer Teichland, im brandenburgischen Landkreis Ostprignitz-Ruppin, sind besonders viele Kraniche betroffen.
(Foto: REUTERS)
Besonders Kraniche sind derzeit von einem massiven Ausbruch der Vogelgrippe betroffen. In gleich mehreren Bundesländern werden Fälle der tödlichen Krankheit registriert. Auch in Geflügelhaltungen müssen Tausende Tiere getötet werden.
In Brandenburg und anderen Bundesländern registrieren die Behörden derzeit den bislang größten Ausbruch von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Das in seiner Größenordnung bislang einmalige Seuchengeschehen betreffe vor allem Kraniche, deren Herbstzug sich derzeit auf dem Höhepunkt befinde, teilte das Landesumweltamt in Potsdam mit. Daher sei mit einer signifikanten Zunahme der Todesfälle sowie einer raschen Verbreitung in Mitteleuropa und auf dem Zugweg nach Spanien zu rechnen.
Bislang verendeten laut Umweltamt schätzungsweise 1000 Kraniche. Das Infektionsgeschehen tritt demnach sehr schnell auf, dennoch ist eine Flugfähigkeit der frisch infizierten Vögel bis zum Beginn von Symptomatik möglich. Gefährdet sind laut Behörden auch andere Wildvögel wie die gefährdeten Großtrappen, aber auch Geflügelhaltungen entlang der Flugwege.
Auch in weiteren ostdeutschen Bundesländern wurden in der vergangenen Woche bereits tote Kraniche gefunden. Mehr als 100 tote Tiere waren unter anderem am Stausee Kelbra an der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt und Thüringen entdeckt worden.
Im Brandenburger Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde laut Mitteilung vom Dienstag ein Vogelgrippeausbruch in einem Putenbetrieb festgestellt. 6200 Tiere mussten getötet werden. Bereits vor eineinhalb Wochen mussten 2900 Enten in einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland geschlachtet werden. Auch in Geflügelhaltungen in weiteren Bundesländern wurden Fälle registriert, etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen.
Bei einem Ausbruch werden eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb der Schutzzone dürfen die Tiere den Stall nicht mehr verlassen, zudem müssen strenge Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Innerhalb der Überwachungszone müssen die Tiere der zuständigen Behörde gemeldet und genau beobachtet werden. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen beide Zonen nicht verlassen.
Quelle: ntv.de, lme/AFP