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Gesunder Blick auf die Zutatenliste E210 und E211 vermeiden

Gesundheitsbewusste Verbraucher sollten Erfrischungsgetränke mit den Konservierungsstoffen Benzoesäure und Natriumbenzoat vermeiden.

Welche Wirkungen die Konservierungsstoffe E210 und E211 auf den menschlichen Organismus haben, konnte bisher nicht herausgefunden werden.

Welche Wirkungen die Konservierungsstoffe E210 und E211 auf den menschlichen Organismus haben, konnte bisher nicht herausgefunden werden.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Gesundheitsbewusste Verbraucher sollten Erfrischungsgetränke mit den Konservierungsstoffen E 210 und E 211 vermeiden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig kann darin gesundheitsschädliches Benzol enthalten sein. Eine akute Gesundheitsgefahr bestehe zwar nicht, aber Langzeitschäden könnten nicht ausgeschlossen werden.

Benzol entsteht in Verbindung mit Vitamin C, das entweder von Natur aus in Obstsäften vorkommt oder extra zugesetzt wird, sowie bei weiteren Verarbeitungsschritten, wenn dem Getränk die Konservierungsstoffe Benzoesäure (E 210) oder Natriumbenzoat (E 211) zugefügt werden. Ein Blick auf die Zutatenliste gibt Auskunft, ob der Hersteller diese Stoffe zum Haltbarmachen verwendet hat.

Quelle: ntv.de, dpa

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