Donnerstag, 29. Juli 2010
Gesetzliche Kassen unter der Lupe: Kartellamt will die Kontrolle
Nach dem Willen des Bundeskartellamtes sollen die gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht unterworfen werden. Es geht um die Einhaltung der Spielregeln des freien Marktes. Davon würden die Versicherten und die Kassen profitieren.
(Foto: dpa)
Das Bundeskartellamt will die gesetzlichen Krankenkassen wie Privatunternehmen dem Kartellrecht unterwerfen. "Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt dem "Handelsblatt". "Davon würden die gesetzlichen Kassen und die Versicherten profitieren."
Dies setze eine wirksame Wettbewerbskontrolle voraus, für die das Bundeskartellamt die richtige Adresse sei. "Wir wären dann in der Lage, dafür zu sorgen, dass auch die Spielregeln des Wettbewerbs eingehalten werden", sagte Mundt.
Eine verbesserte Anwendung des Wettbewerbsrechts bedeute nicht, wie von den Kassen moniert, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde, sagte Mundt. Würden die Regierungspläne nicht verwirklicht, bestehe aber die Gefahr, dass die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufere. So könnten über die Rabattverträge mit der Arzneimittelindustrie kleinere, innovative Pharmaunternehmen vom Markt verdrängt werden
dpa
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