Streit um überteuerte Stationsentgelte Bahn erleidet Niederlage vor Gericht
27.11.2013, 07:05 UhrJahrelang hat die Deutsche Bahn zu viel für Benutzung ihrer Bahnhöfe kassiert. Der Bundesgerichtshof verdonnert den Staatskonzern nun zur Rückzahlung. Die Bahn sieht sich ungerecht behandelt.
Die Deutsche Bahn hat von Wettbewerbern - aber auch von ihren eigenen Töchtern - jahrelang zu hohe Preise für die Benutzung ihrer 5400 Bahnhöfe verlangt. Die DB Station & Service, eine Tochtergesellschaft der Bahn, müsse deshalb zu viel verlangte Entgelte zurückerstatten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Das Blatt beruft sich dabei auf einen noch unveröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH).
In dem Fall hatte sich das niedersächsische Bahnunternehmen Metronom dagegen gewehrt, dass die Deutsche Bahn von 2005 an das Preissystem für ihre Personenbahnhöfe umgestellt hatte. Der Halt an einzelnen Stationen kostete über Nacht deutlich mehr, zum Teil sogar bis zum Zehnfachen. "Metronom war nicht das einzige Unternehmen, das sich dagegen wehrte", zitiert die "SZ" Holger Schröder, Partner der Nürnberger Kanzlei Rödl & Partner, der das Verfahren für das niedersächsische Bahnunternehmen geführt hat. Er schätze, dass insgesamt etwa sechs bis acht Kläger gegen den staatseigenen Konzern vorgingen. Alles in allem gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag, den die Verkehrsunternehmen zu viel bezahlt hätten.
Nach Angaben der Zeitung hat der BGH mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin bestätigt. Dieses hatte das Preissystem im Januar für "unbillig" erklärt und keine Revision zugelassen. Die Bahn habe dagegen Beschwerde eingelegt, doch wurde diese vom BGH nun zurückgewiesen. Das Kammergericht hatte sich vor allem daran gestoßen, dass die Preiskalkulation undurchsichtig sei.
Bahn beruft sich auf Bundesnetzagentur
Seit 2005 teilt die Deutsche Bahn ihre Bahnhöfe in verschiedene Kategorien ein, die unter anderem davon abhängen, wie gut eine Station ausgestattet ist, wie viele Fahrgäste dort ein- und aussteigen. Das Kammergericht entschied: Zwar könne man natürlich für einen Bahnhof, der besser ausgestattet sei, einen höheren Preis verlangen. Es bestünden aber "erhebliche Anhaltspunkte" dafür, dass die Bahn bei der Festsetzung der Preise "die Grenzen der Billigkeit nicht einhielt", heißt es in der Entscheidung.
Ein Bahnsprecher wies das laut "SZ" zurück. Die Preise seien der Bundesnetzagentur vorgelegt worden, diese habe nichts beanstandet, sagte er dem Blatt. Es dürfe keine "Doppelregulierung" geben: erstens durch die Bundesnetzagentur und anschließend durch die Zivilgerichte.
Quelle: ntv.de, wne