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Der Tag Bei Überlastung: EuGH stärkt Rechte von Asylsuchenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nicht nur zu den sogenannten sicheren Ländern geurteilt, sondern auch zu den Rechten von Asylbewerbern. Die Richterinnen und Richter halten Irland vor, zwei Asylbewerbern zu Unrecht Unterkunft und ausreichende materielle Leistungen verweigert zu haben. Aus Sicht des EuGH begründete die von Irland angegebene Überlastung durch eine hohe Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.

Geklagt hatten ein afghanischer und ein indischer Flüchtling, die mehrere Wochen lang unter prekären Bedingungen in Irland leben mussten, weil ihnen dort die Mindestleistungen für Asylbewerber verweigert wurde. Die Männer bekamen jeweils lediglich einen Gutschein über 25 Euro. Sie mussten in der Folge auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben, hatten nach eigenen Angaben nicht genug zu essen und konnten ihre Hygiene nicht pflegen. Die irischen Behörden beriefen sich auf einen Fall höherer Gewalt, da wegen der vielen ukrainischen Flüchtlinge alle Unterbringungskapazitäten erschöpft gewesen seien. Dies wies der EuGH als unzulässige Auslegung der entsprechenden Richtlinien zurück.

Quelle: ntv.de

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