Der Tag

Der Tag Berlin-Wahl kann wie geplant stattfinden – und im Nachhinein womöglich ungültig sein

Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge gegen die Wahlwiederholung in Berlin ab. Damit können die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirkswahlen am 12. Februar stattfinden. Eine Verschiebung ist somit vom Tisch. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. Mehr als 40 Beschwerdeführer hatten erreichen wollen, dass die Wahl bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht stattfindet, was das Gericht nun ablehnte. Bei der Wahl 2021 war es in Berlin zu zahlreichen Fehlern gekommen, der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte daher im vergangenen November entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Quelle: ntv.de

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