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Der Tag Eltern könnten für Filesharing der Kinder haften

Den Kindern ständig auf die Finger schauen? Unmöglich!

Den Kindern ständig auf die Finger schauen? Unmöglich!

(Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, dass auch Sie betreffen könnte. Denn Eltern müssen künftig Schadenersatz für die illegale Teilnahme ihrer Kinder an Musik- oder Filmtauschbörsen im Internet leisten. Das greift aber nur, wenn sie auch wissen, welches Kind die Tat begangen hat, dessen Namen aber gegenüber dem Rechteinhabern nicht preisgeben wollen. In solchen Fällen wiege das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie, entschied der BGH (Az. 1 ZR 19/16).

Das Urteil basiert auf einem Fall aus Bayern, in dem die Eltern dreier Kinder zu mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt wurden, da eines der Kinder ein Musikalbum illegal ins Internet gestellt hatte. Den Namen des Kindes behielten sie für sich - zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.

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Quelle: ntv.de

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