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Der Tag Gericht entlastet Deutschland nach Kundus-Angriff

Etwa 100 Menschen starben bei dem Bombardement, darunter viele Zivilisten.

Etwa 100 Menschen starben bei dem Bombardement, darunter viele Zivilisten.

(Foto: dpa)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland im Verfahren um den Nato-Luftangriff in Kundus im September 2009 entlastet. Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu dem Angriff seien ausreichend gewesen, Deutschland habe nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter.

  • Geklagt hatte der afghanische Familienvater Abdul Hanan, dessen zwei Söhne bei dem Bombardement auf Befehl von Bundeswehr-Oberst Georg Klein getötet worden waren. Der Vater hatte versucht, eine Klage gegen Klein zu erzwingen.
  • Die Generalbundesanwaltschaft hatte gegen Klein ermittelt. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da sich nicht ausreichend Anhaltspunkte für einen Verdacht ergeben hatten.
  • Bei dem Angriff auf zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster durch US-amerikanische Kampfflugzeuge waren etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Oberst Klein befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. An der Stelle hatten sich aber auch Bewohner aus der Umgebung versammelt, die sich mit Treibstoff eindecken wollten.

Quelle: ntv.de

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