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Der Tag Privatschule in Lübeck muss wegen Verletzung der Schulpflicht schließen

Im Februar und März taucht das Bildungsministerium zu mehreren unangekündigten Kontrollen an der Freien Dorfschule Lübeck auf. Doch die meisten Schüler und Lehrer sind nicht im Unterricht. Die Schulleitung verteidigt sich damit, dass es ein digitales Lernkonzept gibt. Es gebe auch Pläne für Projekte zu Hause. Doch das reicht den Behörden nicht aus.

Denn nun muss die Schule wegen Verletzungen der Schulpflicht schließen. Das Gericht in Schleswig lehnte offenbar die dagegen gerichteten Anträge der Betreiber der Schule ab und stützte die Position des Landesschulministeriums. Es sei davon überzeugt, dass die Schülerinnen und Schüler derzeit nicht gleichwertig mit öffentlichen Schulen beschult würden.

Laut Grundgesetz steht das gesamte deutsche Schulsystem unter staatlicher Aufsicht. Die Schulpflicht ist infolge der Zuständigkeit der Bundesländer für den Kultur- und Bildungsbereich ergänzend in deren Landesverfassungen fixiert. Privatschulen sind zulässig, müssen aber vom Staat genehmigt werden. Bedingung dafür ist laut Grundgesetz, dass deren Lernziele und die Qualität der Lehrkräfte "nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen". Auch die Privatschulen müssen zudem sämtliche schulrelevanten Landesgesetze beachten.

Quelle: ntv.de

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