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Der Tag Werbeverbot für Abtreibungen: FDP und Grüne wollen Paragraf 219a schnell abschaffen

Bei einer ungewollten Schwangerschaft sich bei Ärzten informieren - das geht nicht, denn der Paragraf 219a verbietet es der Ärzteschaft öffentliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen. Die Ampel will den Paragrafen streichen lassen, das steht im Koalitionsvertrag. FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann und Grünen-Familienministerin Anne Spiegel kündigen nun gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe ein sehr baldiges Ende an. Schon im Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. Viele Frauen, "die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat", sagte Buschmann. "Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein." Auch die neue Bundesfamilienministerin Spiegel bezeichnete die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibung als eine dringliche Priorität.

Allerdings wurde bereits zuvor schon kritisiert, dass dieser Schritt nicht weit genug geht, schließlich bleibt der Paragraf 218 bestehen, dieser stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Die Suche nach Informationen wird erleichtert, aber das Hauptproblem für viele Frauen bleibt bestehen, nämlich, dass sie keine Ärztin oder Arzt finden für den Eingriff.

Quelle: ntv.de

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