Unterhaltung

Nach Teilgeständnis des Kochs BR wirft Schuhbeck-Sendungen raus

Seine Koch-Shows liegen nun vorerst auf Eis: Alfons Schuhbeck.

Seine Koch-Shows liegen nun vorerst auf Eis: Alfons Schuhbeck.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mit einem überraschenden Geständnis sorgt Alfons Schuhbeck für eine Wende im Steuer-Prozess gegen ihn. Doch zumindest beim Bayerischen Rundfunk erhält er dafür keine mildernden Umstände. Der Sender nimmt Shows mit dem Starkoch vorerst aus dem Programm.

Nach seinem Teilgeständnis vor dem Münchener Landgericht verliert Starkoch Alfons Schuhbeck bis auf Weiteres seine Shows im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks (BR). Der Sender bestätigte einen entsprechenden Bericht von T-online.

"Aus aktuellem Anlass nimmt das BR Fernsehen die Kochsendungen mit Alfons Schuhbeck vorerst aus dem Programm", erklärte die öffentlich-rechtliche Anstalt. Demnach werden fünf Folgen "Alfons & Ali - Genuss hoch drei" nicht gezeigt, die eigentlich ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden sollten. Auch neue Folgen von "Schuhbecks Küchenkabarett", die ab 20. November zu sehen sein sollten, liegen nun auf Eis.

"Aktuell sind keine weiteren Aufzeichnungen oder Ausstrahlungen geplant", erklärte eine BR-Sprecherin. Statt der Schuhbeck-Sendungen werde der Sender mehrere Folgen aus der Koch-Reihe "Einfach. Gut. Bachmeier" wiederholen. In ihnen kocht Schuhbecks Kollege Hans Jörg Bachmeier.

Schuhbeck droht Haftstrafe

Alfons Schuhbeck hatte am Mittwoch vor dem Landgericht München I überraschend gestanden, Umsätze in einem seiner Restaurants bewusst manipuliert und Geld aus den Kassen entnommen zu haben. Für ein anderes seiner Restaurants bestritt der 73-Jährige hingegen ein solches Fehlverhalten. Gleichwohl räumte er ein, "unternehmerisch gescheitert" zu sein und "vor den Trümmern meines Lebenswerks" zu stehen.

Schuhbeck wird vorgeworfen, insgesamt rund 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe. Entscheidend dafür, ob er ins Gefängnis muss, ist, in welcher Höhe ihm Steuerhinterziehungen nachgewiesen werden können. Als Maßstab für die Verhängung einer Haftstrafe gilt der Betrag von einer Million Euro.

Schuhbeck gehört - nicht zuletzt aufgrund seiner TV-Auftritte - zu Deutschlands bekanntesten Köchen. Er betreibt unter anderem drei Restaurants, einen Eissalon, Gewürzläden und einen Catering-Service im Herzen von München. Zudem verfasste er zahlreiche Kochbücher.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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