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Bezahlte Geldbuße reicht nichtHotel-Verfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht geht in nächste Runde

01.04.2026, 06:47 Uhr
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Obwohl Jimi Blue Ochsenknecht eine hohe Geldbuße beglichen hat, ist die Causa um eine offene Hotelrechnung nicht ausgestanden. (Foto: picture alliance/dpa)

Die juristische Auseinandersetzung um eine unbezahlte Hotelrechnung ist für den Reality-TV-Star Jimi Blue Ochsenknecht doch noch nicht vorbei. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Beilegung des Betrugsverfahrens ein. Der Fall landet nun vor dem Oberlandesgericht.

Die juristische Causa rund um eine jahrelang offene Hotelrechnung ist für Jimi Blue Ochsenknecht noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte.

Im August hatte das Landesgericht Innsbruck einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen: Der wegen schweren Betrugs angeklagte Schauspieler und Reality-TV-Star kam ohne Verurteilung davon, musste aber eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen.

Ochsenknecht hat diese Summe überwiesen. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft dagegen, dass das Verfahren auf diese Weise eingestellt wird. Der Angeklagte habe seine Schuld nicht eingestanden, und sein Verhalten nach der mutmaßlichen Tat erfülle nicht die Voraussetzungen für diese Form der Beilegung, argumentierte der Sprecher.

Jetzt soll das Oberlandesgericht entscheiden

Nun ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug. Es kann entweder die Einstellung bestätigen oder die Fortsetzung des Verfahrens anordnen. Der Innsbrucker Anwalt des "Promi Big Brother"-Siegers Ochsenknecht äußerte sich bislang nicht zu einer Anfrage.

Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro wurde erst im vergangenen Sommer beglichen, als Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht und festgenommen wurde. Der Schauspieler übernahm vor Gericht zwar die Verantwortung, legte aber kein formelles Geständnis ab.

In Österreich können Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Urteil, aber mit Geldbuße eingestellt werden. Dies wird Diversion genannt. In Deutschland ist diese Form der Beilegung nicht möglich.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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