Im Restaurant nicht bezahltNeuer Strafbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht
Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht wegen Betrugs erlassen. Erneut soll es um nicht bezahlte Rechnungen gehen. Nun meldet sich der Anwalt des Reality-Stars.
Gegen Jimi Blue Ochsenknecht wurde ein Strafbefehl wegen Betrugs vom Amtsgericht München erlassen. Das berichtet die Münchner "tz" unter Berufung auf das Gericht. Demnach soll es um nicht bezahlte Restaurant-Rechnungen gehen. Laut Bericht der Zeitung soll der 34-Jährige am 28. März 2022 das asiatische Restaurant "Miss Cho" und die Cocktailbar "Katze Katze" im österreichischen Graz besucht haben. Die dort genossenen Speisen und Getränke soll Ochsenknecht dann jeweils nicht bezahlt haben.
Amtsgericht-Sprecher Martin Swoboda bestätigte der Zeitung, dass es am vergangenen Montag deshalb eigentlich zur Verhandlung in München gekommen wäre. Jimi Blue Ochsenknecht hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen jedoch vor dem Prozess zurückgezogen. Der Strafbefehl sei somit rechtskräftig. Ochsenknecht muss laut dem Sprecher 80 Tagessätze zu einer "mittleren zweistelligen" Höhe zahlen. Eine Vorstrafe soll ausbleiben.
"Schlussstrich ziehen"
Inzwischen meldete sich der Anwalt des Reality-Stars zu Wort. Er erklärte, dass der dem Strafbefehl zugrunde liegende Sachverhalt aus dem Jahr 2022 stammt und durch den Strafbefehl schon vor über einem Jahr abgeschlossen worden sei: "Aufgrund einer fehlerhaften Zustellung legten wir rein vorsorglich gegen den damals unbekannten Strafbefehl zur Prüfung Rechtsmittel ein. Der Vorfall liegt Jahre zurück und die Rechnungen sind bezahlt." Sein Mandant habe den Strafbefehl nun akzeptiert, "um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen".
Nicht das erste Mal, dass Ochsenknecht sich wegen geprellter Zeche verantworten muss. Im vergangenen Juni wurde er bei der Einreise am Hamburger Flughafen festgenommen. Grund war eine unbezahlte Hotelrechnung in Österreich in Höhe von knapp 14.000 Euro. Der TV-Star wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt.
