Sänger aus der rechten Ecke? Gabalier scheitert mit Verleumdungsklage
02.11.2017, 20:08 Uhr
(Foto: imago/DeFodi)
Für den Volksmusikstar Andreas Gabalier wird ein Auftrittsverbot zum Rechtsstreit. Der Österreicher sieht Ruf und Karriere durch angebliche beleidigende Aussagen gefährdet - doch das Gericht weist die Klage erneut ab.
Volksmusiker Andreas Gabalier ist mit einer Klage wegen angeblich beleidigender Aussagen eines Wiener Veranstalters vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien wies den Antrag Gabaliers auch in zweiter Instanz ab, wie die Behörde mitteilte.
Der österreichische Musiker fühlte sich durch den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, in die rechte Ecke gedrängt. Naske wollte Gabalier nicht in seinem Haus auftreten lassen, weil das falsche Signale aussenden würde. Der Sänger sah sich dadurch in seiner Karriere beeinträchtigt. Der Streitwert wurde mit 500.000 Euro festgesetzt.
Gabalier ist für seine Mischung aus heimatliebender Volksmusik und Poprock im steirischen Dialekt bekannt, aber auch für sein sehr konservatives Weltbild. Seine Einstellung zur Rolle von Frauen sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Aufregung. Laut Gericht sind alle Aussagen Naskes als Werturteile zulässig. Sie könnten auf Äußerungen Gabaliers zu gesellschaftlich relevanten Themen bezogen werden.
Als Beispiel wird die "Ablehnung der Berücksichtigung 'großer Töchter' in der österreichischen Bundeshymne" im Urteil angeführt. Gabalier singt die Nationalhymne auch bei öffentlichen Auftritten bewusst in der alten Fassung nur mit Erwähnung der großen Söhne Österreichs - nicht der großen Töchter.
Quelle: ntv.de, mba/dpa