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29-Jähriger bleibt in HaftMarius Borg Høiby scheitert vor höchstem Gericht

20.05.2026, 15:38 Uhr
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Ist in 40 Punkten angeklagt: Marius Borg Høiby. (Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Seine Untersuchungshaft möchte Marius Borg Høiby mit elektronischer Fußfessel absitzen. Doch auch die höchste Instanz in Norwegen lehnt seinen Antrag nun ab. Bis zur Urteilsverkündung bleibt der Sohn von Mette-Marit hinter Gittern.

Für Marius Borg Høiby gibt es keine Hoffnung mehr auf eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft. Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit scheiterte nun auch mit seiner letzten Berufung vor der höchsten gerichtlichen Instanz. Wie die Zeitung "Nettavisen" berichtet, muss der 29-Jährige damit bis zur Urteilsverkündung weiter im Gefängnis bleiben.

Høiby hatte beantragt, die verbleibende Zeit stattdessen mit einer elektronischen Fußfessel in seiner Wohnung auf dem Gelände der Residenz des Kronprinzenpaares verbringen zu dürfen. Als Begründung führte er unter anderem an, dass er im Gefängnis nur eingeschränkten Kontakt zu anderen Menschen habe. Der Prozess gegen Høiby endete bereits Ende März. Das Urteil soll am 15. Juni fallen.

Seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Hintergrund war ein Verstoß gegen ein Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin. Schon einen früheren Antrag auf Freilassung hatten die Richter mit Verweis auf "die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr" abgelehnt.

Ihm drohen sieben Jahre Haft

Gegen Mette-Marits Sohn liegen insgesamt 40 Anklagepunkte vor. Ein großer Teil davon betrifft seine Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen gewesen sein soll. Høiby räumte ein, unter Alkohol- und Kokain-Einfluss gewalttätig gegenüber seiner damaligen Freundin geworden zu sein und Gegenstände in ihrer Wohnung zerstört zu haben. Zusätzlich werden ihm vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Laut Anklage soll er die mutmaßlichen Opfer bei den Taten gefilmt haben. Die Vorwürfe weist Høiby weiterhin zurück.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten. Seine Verteidiger plädieren dagegen auf lediglich eineinhalb Jahre Haft und einen Freispruch in den Vergewaltigungsanklagen.

Quelle: ntv.de, lpe/dpa

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