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Verletzung von MarkenrechtenMetal-Band Demon Hunter geht juristisch gegen Netflix vor

20.08.2026, 21:40 Uhr
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Band vs Animationsfilm

Die seit 25 Jahren bestehende Band "Demon Hunter" ist nicht zu verwechseln mit dem erfolgreichen Animationsfilm "KPop Demon Hunters". Netflix will Konzerte rund um den Film veranstalten - was die Musikgruppe veranlasst, dagegen zu klagen.

Die christliche Metal-Band Demon Hunter wirft dem Streaming-Dienst Netflix und dem Konzertveranstalter AEG Presents eine Verletzung von Markenrechten vor und zieht deshalb vor Gericht. Die Band reichte die Klage vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien ein. Anlass ist eine geplante Konzerttournee zu dem Netflix-Animationsfilm "KPop Demon Hunters".

Die Band erklärte, die Ankündigung der Tournee führe zu Verwechslungen bei den Verbrauchern und drohe ihre eigene Marke zu beschädigen. Netflix wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme als haltlos zurück. Das Unternehmen werde sich in der Angelegenheit energisch verteidigen. Zu den in der Klage angeführten Beispielen gehört eine E-Mail von einer Person, die 500 Dollar für Premium-Tickets für ein Demon-Hunter-Konzert in Albany, New York, ausgegeben hatte, in der Annahme, es handele sich um Tickets für eine K-Pop-Show der "Demon Hunters", die sie gemeinsam mit ihren fünf- und sechsjährigen Töchtern besuchen wollte.

In der Beschwerde wird auch auf weitere angebliche Verwechslungen hingewiesen. Ein Fernsehproduzent soll sich Berichten zufolge an das Management von Demon Hunter gewandt haben, da er fälschlicherweise annahm, die Band stehe in Verbindung mit der K-Pop-Gruppe "Demon Hunters", während Nutzer sozialer Medien Demon Hunter in Beiträgen über den Film fälschlicherweise getaggt haben.

Demon Hunter wurde im Jahr 2000 in Seattle gegründet und plant für Oktober eine US-Tournee. Der Animationsfilm "KPop Demon Hunters" über eine koreanische Popgruppe, die heimlich Dämonen bekämpft, erschien im Juni 2025. Der Film ist dem Streaming-Dienst zufolge der meistgesehene Netflix-Film aller Zeiten. Netflix vereinbarte im Mai mit AEG eine Tournee auf Basis des Films. Die Band verwies in ihrer Klage auf mögliche Verwechslungen. Sie fordert ein gerichtliches Verbot der Namensnutzung für Musik, Fanartikel und Konzerte sowie Schadenersatz in ungenannter Höhe.

Quelle: ntv.de, mba/rts

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