Unterhaltung

Keine Mehrheit für Verbotsantrag Rostock erlaubt Naidoo-Konzert

Die Bürgerschaft entscheidet: Xavier Naidoo darf in Rostock auftreten.

Die Bürgerschaft entscheidet: Xavier Naidoo darf in Rostock auftreten.

(Foto: imago images/POP-EYE)

Soll Xavier Naidoo in der Stadt auftreten oder nicht - diese Frage beschäftigt lange die Rostocker Politik. Nun ist das Thema vom Tisch. Ein Antrag auf Verbot der Veranstaltung findet in der Bürgerschaft keine Mehrheit.

Der umstrittene Sänger Xavier Naidoo dürfte nun doch in der Rostocker Stadthalle auftreten: Die Linken und die SPD in der Rostocker Bürgerschaft sind mit ihrem Antrag gescheitert, den ursprünglich für den 22. August geplanten Auftritt nicht zuzulassen. Er fand bei Stimmengleichheit von Gegnern und Befürwortern nicht die notwendige Mehrheit.

Der Antrag war damit begründet, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Beim Veranstalter Live Nation wird das Konzert wie die meisten anderen Termine der Xavier-Naidoo-Tour allerdings als "verschoben" bezeichnet.

Oberbürgermeister lehnte Widerspruch ein

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf - er machte auch umstrittene Äußerungen zu der Corona-Pandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" verlassen musste, hatte er Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen.

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Es war bereits das dritte Mal, dass sich die Bürgerschaft mit dem Thema befasste. Mitte Mai hatten die Grünen noch einer Konzertabsage zugestimmt. Der parteilose Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen war jedoch unter anderem der Meinung, dass öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet seien und hatte Widerspruch eingelegt. Kein Veranstalter oder Künstler dürfe ausgeschlossen werden, weil der Vermieter deren religiösen oder politischen Ansichten nicht teile.

Das Innenministerium hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass an der Haltung Madsens kein Zweifel bestehe. Die Grünen hatten ihren Meinungswechsel unter anderem damit begründet, dass ein langwieriger Rechtsstreit zwischen Oberbürgermeister und Bürgerschaft nicht zielführend wäre.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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