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Antrag abgelehnt "Rust"-Waffenmeisterin kommt nicht frei

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Hannah Gutierrez-Reed muss weiter im Gefängnis bleiben.

Hannah Gutierrez-Reed muss weiter im Gefängnis bleiben.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed, die für den Todesschuss am "Rust"-Filmset als mitverantwortlich gilt, kommt nach ihrer Verurteilung vorerst nicht auf freien Fuß. Ihr Antrag auf vorzeitige Freilassung wird abgelehnt.

Die wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft verurteilte Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed bleibt weiter im Gefängnis. Richterin Mary Marlowe Sommer lehnte einen Antrag auf Freilassung ab, wie das Gericht in Santa Fe (New Mexico) jetzt bekannt gab. Sie sprach sich auch gegen ein neues Verfahren aus. Gutierrez-Reed war im März von Geschworenen schuldig gesprochen und später von der Richterin zu der höchstmöglichen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Anwälte von Gutierrez-Reed hatten mehrfach Berufung gegen das Schuldurteil gegen die Waffenmeisterin eingelegt, sind bisher aber mit Anträgen auf Freilassung oder auf ein neues Verfahren immer gescheitert.

Scharfe Munition in Requisitenwaffe

Beim Dreh des Western "Rust", in dem Schauspieler Alec Baldwin als Produzent und Hauptdarsteller fungierte, war Gutierrez-Reed für die Waffensicherheit am Set zuständig. Bei Proben im Oktober 2021 wurde die 42-jährige Kamerafrau Halyna Hutchins tödlich verletzt, als sich ein Schuss aus einer Requisitenwaffe löste, die von Baldwin bedient wurde. Gutierrez-Reed hatte den Revolver, der scharfe Munition enthielt, geladen. Die Anklage hielt ihr vor, Sicherheitsvorkehrungen missachtet und die Patronen nicht geprüft zu haben. Die Frage, wie die scharfe Munition ans Set gelangte, ist bis heute nicht geklärt. Sowohl Gutierrez-Reed als auch Baldwin hatten die Schuld an dem Vorfall wiederholt von sich gewiesen.

Baldwin war in einem separaten Verfahren ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Doch im Juli stellte Richterin Sommer den bereits angelaufenen Prozess überraschend ein. Die Verteidiger hatten der Staatsanwaltschaft die Vorenthaltung von Beweismitteln und damit grobes Fehlverhalten vorgeworfen.

Quelle: ntv.de, csp/dpa

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