Auktion beendet: Schadenersatz Angebot bei eBay ist verbindlich
03.08.2005, 14:10 UhrWer bei Internetauktionen etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Emsländer zu Schadenersatz. Er hatte die Auktion seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit bereits verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (AZ: 8 U 93/05)
Der Mann hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von einem Euro bei eBay angeboten. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7.000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4.550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten.
Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergeben hätte. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Geschäftsbedingungen von eBay, die eine vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zulassen.
Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen.
Quelle: ntv.de