Technik

Oft nur als Köder benutzt Gratisangebote im Netz

Verbraucher sollten vermeintliche Gratisangebote im Internet mit Vorsicht betrachten. Oft entpuppten sie sich als "Vertragsfalle", warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

In vielen Fällen erhielten Surfer anschließend Rechnungen, in denen behauptet wird, es sei online ein Vertrag abgeschlossen worden. Die angeblich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke seien nur ein Köder, um Verbraucher in einen kostenpflichtigen Abovertrag zu locken und abzukassieren.

Der Kostenhinweis sei bei der Anmeldung meist so gut versteckt, dass Verbraucher ihn leicht übersehen können. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei dieser Art und Weise der Vertragsanbahnung kein gültiger Vertrag zustande kommt und für die Verbraucher daher auch keine Zahlungspflicht besteht.

Die in Hannover erscheinende Computerzeitschrift "c't" empfiehlt für den Fall, dass für ein vermeintliches Gratisangebot eine Rechnung ins Haus kommt, dem Vertrag sofort schriftlich zu widersprechen und vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Drohungen mit Inkassogesellschaften und Anzeigen könnten Verbraucher anschließend gelassen entgegensehen, da die Abzocker in der Regel kein Interesse daran hätten, ihre Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen.

Haben sich Kinder bei einem Abo-Dienst angemeldet, reiche ein einfacher Widerspruch aus, da Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keine gültigen Verträge abschließen können. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch ein Mahnbescheid zugeschickt wird, sollten Betroffene einen Anwalt einschalten, rät das Magazin. Am besten schützten sich Verbraucher vor solchen Praktiken, indem sie im Internet nur dann ihre Adresse eingeben, wenn es sinnvoll ist - zum Beispiel bei einem tatsächlich geplanten Einkauf.

Quelle: ntv.de

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