Technik

Grundsätzlich Pflichtverletzung Kein Surfen am Arbeitsplatz!

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist grundsätzlich eine Verletzung der Arbeitspflicht.

"Während der Arbeitszeit schuldet der Mitarbeiter dem Arbeitgeber seine Dienstleistung", erklärte Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, gegenüber der dpa. Zwar nähmen viele Arbeitnehmer es stillschweigend in Kauf, wenn Angestellte zwischendurch privat online gehen - Rechtlich gesehen müsse der Arbeitnehmer aber fragen und sich eine Erlaubnis holen. Die abgerufenen Inhalte spielten laut Bauer keine Rolle. "Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Juli 2005 kam deshalb nicht überraschend."

Die Richter hatten entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit dem Surfen am Arbeitsplatz grundsätzlich seine Pflicht zur Arbeit verletzt (AZ 2 ARZ 581/04). Bauer sieht damit die Gültigkeit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln überholt. Die Richter dort hatten entschieden, dass bis zu 100 Stunden Surfen im Jahr im Büro erlaubt sein könnten. Nur wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich verboten hat, müssten Mitarbeiter Sanktionen fürchten (AZ 4 Sa 1018/04).

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen