Technik

Grenzen nicht immer klar Private Web-Nutzung im Büro

Mitarbeiter großer Unternehmen haben im allgemeinen auch am Arbeitsplatz privaten Zugang zum Internet. Dabei ziehen Firmenleitungen die Grenzen unterschiedlich eng.

Unerwünschte Seitensprünge ins Netz werden aber vielfach durch Sperren von Internetseiten vereitelt ergab eine dpa-Umfrage in Niedersachsen und Bremen. Um Konflikte zu vermeiden, raten Arbeitsrechtsexperten zu verbindlichen Regeln für das Surfen am Arbeitsplatz - entweder als einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder als Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Begrenzten Zugang zum Netz haben etwa die Beschäftigten des Autobauers Volkswagen. "Die Nutzung des Internets durch unsere Mitarbeiter wird nicht kontrolliert." Allerdings sei vom Arbeitsplatz aus nicht jede Seite im Internet aufzurufen. "Wir haben die üblichen Filter aktiviert", sagte ein Sprecher. Einzelheiten dazu nannte er nicht.

In der Auto-Schmiede Mercedes in Bremen dagegen ist privates Surfen während der Arbeit tabu. "Internet-Seiten, die für die Arbeit nicht gebraucht werden, sind gesperrt. So zum Beispiel Werder-Online und ebay", sagte Sprecherin Kerstin Meckler. Diese Seiten würden nur mit einer Sondergenehmigung freigeschaltet. Zugänglich seien dagegen Dienstleistungsadressen wie Telefonbuch.de oder Deutsche Bahn.de. Wegen der gesperrten Seiten müsse das Surf-Verhalten der Mitarbeiter nicht überwacht werden. In den Arbeitspausen könne über Firmenleitungen auch privat gesurft werden - allerdings nur in Absprache mit dem Vorgesetzten.

Der Reiseunternehmer TUI in Hannover fährt einen eher liberalen Kurs: "Bei uns gibt es kein ausdrückliches Verbot, das Internet am Arbeitsplatz privat zu nutzen. Wir gehen ganz einfach davon aus, dass die Mitarbeiter eigenverantwortlich das richtige Maß finden", sagte eine Sprecherin. Bestimmte Internet-Seiten seien aber gesperrt. Sie würden auf Antrag freigeschaltet, wenn Mitarbeiter diese Seiten dienstlich nutzen wollten.

Eine vermutlich branchenorientierte Besonderheit gibt es bei der der Bank Nord/LB. Dort können Mitarbeiter auch private Bankgeschäfte während der Arbeitszeit über das Netz abwickeln. Im Übrigen sei die Nutzung des Internets zu dienstlichen Zwecken gestattet, teilte eine Sprecherin mit.

In einer "Benutzerordnung" hat der Hersteller von Laboreinrichtungen in Göttingen, Sartorius, den Zugang zum Internet am Arbeitsplatz geregelt. Die Ordnung gilt nach Auskunft des Unternehmens als Anhang zum Arbeitsvertrag. Dabei würden "Spielräume und Freiheiten" gewährt. Pornografieseiten und andere kostenpflichtige Nummern seien allerdings von vornherein durch ein Sicherheitssystem gesperrt.

Der Bremer Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler sagte, das persönliche Ausloten von Spielräumen für privates Surfen am Arbeitsplatz sei nicht ohne Risiko. Auf der sicheren Seite seien Mitarbeiter dagegen, wenn es im Betrieb allgemeine Erklärungen des Arbeitgebers oder Vereinbarungen mit der Personalvertretung gebe. Das Aufrufen kostenpflichtiger Seiten ist nach Ansicht von Däubler in jedem Fall an das Einverständnis des Arbeitgebers gebunden. "Der Arbeitnehmer kann doch dem Arbeitgeber nicht einfach Kosten aufbrummen", meint Däubler.

Quelle: ntv.de

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