Chat.JPG

Chef beleidigt Inhalt von privaten Chats kann Kündigungsgrund sein

Privates Lästern bei der Arbeit ist unter bestimmten Bedingungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Ein Arbeitsgericht urteilt nun aber, dass es in privaten Nachrichtenchats - etwa bei Whatsapp - Grenzen gibt. Beleidigen Mitarbeiter dort zum Beispiel ihre Vorgesetzten, kann das ein Kündigungsgrund sein.
Meistgesehen
Alle Videos
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen