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Chef beleidigtInhalt von privaten Chats kann Kündigungsgrund sein

25.08.2023, 14:55 Uhr

Privates Lästern bei der Arbeit ist unter bestimmten Bedingungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Ein Arbeitsgericht urteilt nun aber, dass es in privaten Nachrichtenchats - etwa bei Whatsapp - Grenzen gibt. Beleidigen Mitarbeiter dort zum Beispiel ihre Vorgesetzten, kann das ein Kündigungsgrund sein.

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